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Mit nur 17 Jahren lässt sich die Klägerin spontan tätowieren, doch schon nach einer Woche gefällt ihr das Motiv nicht mehr. Was kann sie nun machen? Ob überhaupt ein wirksamer Vertrag entstanden ist und ob sie ihr Geld zurückverlangen oder den Preis jedenfalls mindern kann, erfahrt Ihr in der neuen Folge Einfall im Recht von Anna Kronenberg und Philipp Offergeld.
Nach dem Urteil AG MĂĽnchen, 17.3.2011, Az. 213 C 917/11
By Heinrich-Heine-Universität DüsseldorfMit nur 17 Jahren lässt sich die Klägerin spontan tätowieren, doch schon nach einer Woche gefällt ihr das Motiv nicht mehr. Was kann sie nun machen? Ob überhaupt ein wirksamer Vertrag entstanden ist und ob sie ihr Geld zurückverlangen oder den Preis jedenfalls mindern kann, erfahrt Ihr in der neuen Folge Einfall im Recht von Anna Kronenberg und Philipp Offergeld.
Nach dem Urteil AG MĂĽnchen, 17.3.2011, Az. 213 C 917/11

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