Luhmaniac liest und interpretiert Niklas Luhmann, Das Recht der Gesellschaft

98. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 446, K10


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Welche strukturellen Kopplungen Recht, Politik und Wirtschaft untereinander einrichten, hängt von der primären Differenzierungsform der Gesellschaft ab.
In segmentär differenzierten (tribalen) Gesellschaften ist die primäre Differenzierungsform die Gleichheit der Stämme und ihrer Familien untereinander. Vorherrschend sind Reziprozitätsverhältnisse, die durch gegenseitigen Ausgleich praktiziert werden (schenken, teilen, Gaben, Verteilung von Überschüssen).
Dementsprechend gibt es noch keine rechtsförmigen Kopplungen zwischen Recht, Wirtschaft und Politik. Stattdessen dominiert der Zusammenhang von Recht und Gewalt. Normative Erwartungen sind nur durchsetzbar, wenn sie gewaltsam verteidigt werden können (z.B. Streitigkeiten um Besitz). Eigentum ist untrennbar mit Verwandtschaftsbeziehungen verknüpft; es gibt keinen abstrakten Eigentumsbegriff. Verträge existieren nur als sofort vollzogene Transaktionen (z.B. Tausch), die keine rechtlichen Nachwirkungen haben. So kennen frühes griechisches und römisches Recht noch kein separates Eigentumsrecht, da oikos (Haushalt) und familia als soziale Einheit ausreichen.
In stratifikatorischen Gesellschaften, die in Stände wie Adel/Volk geschichtet sind, ist die primäre Differenzierungsform dagegen Ungleichheit qua Geburt. Diese wird als »Gottes Wille« und »natürlich« legitimiert. Soziologisch gilt der Übergang eines Systems von einem Prinzip der Stabilität zu einem anderen als Katastrophe (Luhmann, Gesellschaft der Gesellschaft Bd. 2, S. 655). Auslöser dürften Schuldverhältnisse gewesen sein, die sich daraus ergaben, dass einzelne Familien durch den Fernhandel auf der Grundlage des Geldgebrauchs (bzw. seiner Vorläufer wie »Warengeld«) sehr viel reicher wurden als andere. Reziprozität verlangte jedoch Dankbarkeit und einen Ausgleich der Schuld. Bei steigender Ungleichheit konnte die Schuld nicht mehr anders ausgeglichen werden, als sich in den Dienst des Gläubigers zu stellen. Dienstverhältnisse entstanden, die sich dauerhaft verfestigten.
Es kommt zur Schichtung. So war Griechenland zur Zeit von Platon eine Sklavenhaltergesellschaft, die alteuropäische Adelsgesellschaft geschichtet in Adel/Volk. Die Oberschicht (Adel und Klerus) genoss Privilegien in allen Funktionssystemen. Den Zugang zum Recht nutzte sie, um politische Macht und ökonomischen Reichtum zu sichern. Dementsprechend gibt es keine strukturellen Kopplungen: Die Oberschicht profitiert davon, dass Politik, Wirtschaft und Recht nicht autonom und nur formal getrennt sind. Politische Machtfragen innerhalb der Oberschicht werden schichtintern »ausgedealt«. Konflikte zwischen den Schichten (Adel/Volk) werden über Hauswirtschaft (Gutsherrschaft) geregelt. In beiden Fällen also: nicht durch ein autonomes Rechtssystem.
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Luhmaniac liest und interpretiert Niklas Luhmann, Das Recht der GesellschaftBy J. Feltkamp, U.Sumfleth


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