Schornsteinfeger*innen betreiben ein Gewerbe und sie sorgen für Feuersicherheit. Die Meister*innen ihres Fachs dürfen gegen das Grundgesetz verstoßen, die Unversehrtheit der Wohnung verletzen und uns allen aufs Dach steigen. Bezirksschornsteinfeger*innen besitzen Kehrbezirke auf Lebenszeit und sie profitieren vom Kehrzwang. Seit 1935 hatten sie den Zylinder auf. In klar umrissenen Terrains waren Bezirksschornsteinfeger*innen die uneingeschränkten Platzhirsche. Die Feuerstellen bedeuteten bares Geld. Bis zum Tod garantierte das Kehrmonopol ein sicheres Auskommen. Doch im Nachkriegsdeutschland wirft die Regierung unter Kanzler Adenauer einen Brandsatz in die Zunft: Das Bundesgesetz zur Ordnung des Schornsteinfegerwesens. Nach mehreren Beratungen beschließt am 13.12.1951 der Bundestag das neue Gesetz. Ein Punkt ist die Festlegung einer Altersgrenze, die das Kehrmonopol vom Tisch fegt. Es hagelt Kritik. Berufsverbot! Eingriff ins Eigentum! Verletzung des Grundgesetzes!