
Sign up to save your podcasts
Or


Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 108 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 14. Oktober 2022.
Und diese Themen haben wir heute für Sie:
WERBUNG
Dieses Erfolgsmodell kann jetzt noch mehr. HDI ergänzt die Basisrente um eine Berufsunfähigkeitsversicherung: die Basisrenten-Blitz-BU. Damit sind Einkommen und Rente rundum abgesichert. Das Beste daran: In Kombination mit der Basisrente lässt sich der Berufsunfähigkeitsschutz steuerlich absetzen – dieses Jahr um bis zu 94 Prozent. Das ist einzigartig!
Und richtig einfach: Denn beim Abschluss der Blitz-BU profitieren Kunden von einer besonders kurzen und schnellen Gesundheitsprüfung. Und der Schutz greift sofort nach Vertragsabschluss. Ohne Wartezeit.
Klingt clever? Jetzt mehr erfahren unter https://partner.hdi.de/_
Im Gespräch
WERBUNG
Tausende Experten aus Finanz-, Versicherungs- und Immobilienwirtschaft werden dabei sein. Dazu mehr als 270 Aussteller.
**Die News der Woche
Doch der Erfolg der „großen Vier“ kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Häuser – sowie die Branche insgesamt – einen Rückgang in der Nachfrage nach BU-Schutz prognostiziert. Verbraucher litten unter der Inflation und in besonderem Maße unter hohen Energiepreisen. Das lasse oft wenig Spielraum im verfügbaren Haushaltseinkommen, so die Begründung von Franke und Bornberg.
Immerhin zeigten sich im Bestand bislang aber keine negativen Reaktionen seitens der BU-Versicherten infolge der anhaltend hohen Inflation. Bis einschließlich August 2022 seien die Stornoquoten der befragten Versicherer konstant geblieben, berichten die Fachleute. Überdies seien Ergo, Generali, HDI und Nürnberger problemlos durch die Coronakrise gekommen. Was sich auch daran zeigt, dass das policierte BU-Neugeschäft des Quartetts im Jahr 2021 im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 um fast 21 Prozent zulegte. Von Corona-Delle also keine Spur. Aber bekommt man überhaupt problemlos einen BU-Vertrag, wenn man zuvor Corona hatte?
Nun, zu Beginn der Pandemie hatten die Gesellschaften Neuanträge im Falle einer Corona-Infektion häufig zurückgestellt, heißt es bei Franke und Bornberg. Mittlerweile reiche es für die Einschätzung des Risikos aber in der Regel, wenn zwischen Infektion und der Antragsstellung wenige Wochen liegen. „Das gilt selbstverständlich nicht bei schweren Krankheitsverläufen“, wie die Analysten betonen. „Covid-19 allein ist kein K.O.-Kriterium für einen BU-Vertrag. Erst wenn andere Krankheitsbilder hinzukommen, fragen Antragsprüfer nach“, fassen die Experten ihre Beobachtungen zusammen.
Jingle
Demnach ergaben Vergleichsberechnungen des BdV, dass eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU), gepaart mit einem separat abgeschlossenen Fondssparplan, vorteilhafter sei für Verbraucher als die Kombi aus Fondspolice und BUZ. Begründung: Die Kostenbelastung durch die Fondspolice schmälere die Rendite der Fondsanlage so stark, dass sie von den steuerlichen Vorteilen der Fondspolice nicht kompensiert werden kann. Zumal sich die Koppelprodukte nicht nur hinsichtlich der Rendite als nachteilig erwiesen. So kann laut BdV der Abschluss eines Koppelprodukts auch dazu führen, dass bei der Arbeitskraftsicherung „nicht der für den persönlichen Einzelfall optimale BU-Vertrag gewählt und vermittelt wird“.
Nun ja, unter Versicherungsmaklern dürfte der BdV mit seiner BUZ-Skepsis wohl auf vielerlei Zustimmung stoßen. Denn die BUZ genießt in der Maklerschaft einen ausbaufähigen Ruf, vorsichtig gesagt. Zu einem weitaus gnädigeren Ergebnis als die Verbraucherschützer in Sachen BUZ kam vor zwei Jahren das unabhängige Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften (ifa), das im Auftrag des Finanzvertriebs MLP eine Studie erstellte.
Das Fazit der Studienautoren lief jedenfalls auf ein beherztes „Es kommt drauf an“ hinaus. „Pauschale Ablehnungen gekoppelter Lösungen sind nicht haltbar – genau das zeigen die Berechnungen des Ifa-Instituts“, kommentierte Manfred Bauer, Produktvorstand bei MLP, die Studie seiner Zeit. Es ist alles also, wie so oft, eine Frage der Betrachtung.
Jingle
Die Zinszusatzreserve ist ein Puffer, den die Branche im Jahr 2011 auf Anordnung der Finanzaufsicht Bafin aufzubauen begann. Die Rücklagen sollten dabei helfen, Garantiezinsen aus älteren Verträgen noch zahlen zu können. Dafür stellten die Lebensversicherer zum Teil zweistellige Milliardenbeträge pro Jahr zurück.
Doch jetzt können sie die Reserve allmählich auflösen, sofern der Referenzzins stabil bleibt oder gar steigt. Und wenn sie das machen, müssen sie das Geld ihren Kunden geben – und nicht etwa sich selbst oder den Aktionären. Sie rechnen es entweder auf die Überschussbeteiligung an oder stellen es für zukünftige Überschüsse der Kunden zurück. So beschreibt es der GDV.
Wie schnell das Geld fließen wird, hängt laut Verband von drei Faktoren ab: dem allgemeinen Zinsniveau am Kapitalmarkt, der Höhe der garantierten Versicherungsleistungen mit einem Rechnungszins über dem Referenzzins und der Restlaufzeit des für die Reserve relevanten Vertragsbestands. Zwar müssen Lebensversicherer für Verträge mit einem Rechnungszins über dem Referenzzins noch immer Reserven aufbauen. Doch weil immer wieder Verträge fällig werden, schrumpft dieser Bestand.
Laut GDV-Prognose überwiegt der zweite Effekt den ersten – und die Zinszusatzreserve kann sinken. Steigt der Zins am Markt weiter, sinkt auch die Zahl der Verträge, für die die Versicherer noch weiter Reserven aufbauen müssen. Und das sogar ohne, dass sie fällig werden.
Jingle
„Obwohl die Homöopathie vom Ausgabenvolumen nicht bedeutsam ist, hat sie in einer wissenschaftsbasierten Gesundheitspolitik keinen Platz“, sagte der SPD-Politiker dem „Spiegel“. „Deshalb werden wir prüfen, ob die Homöopathie als Satzungsleistung gestrichen werden kann.“
Homöopathische Behandlungen werden von einigen Krankenkassen über sogenannte Satzungsleistungen angeboten. Diese gewähren sie über ihre gesetzlichen Regelleistungen hinaus, um Kunden anzuwerben. Wissenschaftler kritisieren, dass Kassen Leistungen für homöopathische Arzneimittel erstatten dürfen, obwohl es keine Belege für deren Wirksamkeit gibt – vom Placebo-Effekt einmal abgesehen.
Bereits 2019 hatte Lauterbach dieses Fördersystem wiederholt scharf kritisiert und gefordert es zu verbieten. Als Gesundheitsminister hatte sich Lauterbach bislang bei diesem Thema zurückgehalten.
Das Schwerpunktthema
Musikalischer Übergangsjingle
Dann hören wir uns auch garantiert am kommenden Freitag wieder. Bis dahin gilt: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
By Karen Schmidt, Andreas HarmsMoin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 108 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 14. Oktober 2022.
Und diese Themen haben wir heute für Sie:
WERBUNG
Dieses Erfolgsmodell kann jetzt noch mehr. HDI ergänzt die Basisrente um eine Berufsunfähigkeitsversicherung: die Basisrenten-Blitz-BU. Damit sind Einkommen und Rente rundum abgesichert. Das Beste daran: In Kombination mit der Basisrente lässt sich der Berufsunfähigkeitsschutz steuerlich absetzen – dieses Jahr um bis zu 94 Prozent. Das ist einzigartig!
Und richtig einfach: Denn beim Abschluss der Blitz-BU profitieren Kunden von einer besonders kurzen und schnellen Gesundheitsprüfung. Und der Schutz greift sofort nach Vertragsabschluss. Ohne Wartezeit.
Klingt clever? Jetzt mehr erfahren unter https://partner.hdi.de/_
Im Gespräch
WERBUNG
Tausende Experten aus Finanz-, Versicherungs- und Immobilienwirtschaft werden dabei sein. Dazu mehr als 270 Aussteller.
**Die News der Woche
Doch der Erfolg der „großen Vier“ kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Häuser – sowie die Branche insgesamt – einen Rückgang in der Nachfrage nach BU-Schutz prognostiziert. Verbraucher litten unter der Inflation und in besonderem Maße unter hohen Energiepreisen. Das lasse oft wenig Spielraum im verfügbaren Haushaltseinkommen, so die Begründung von Franke und Bornberg.
Immerhin zeigten sich im Bestand bislang aber keine negativen Reaktionen seitens der BU-Versicherten infolge der anhaltend hohen Inflation. Bis einschließlich August 2022 seien die Stornoquoten der befragten Versicherer konstant geblieben, berichten die Fachleute. Überdies seien Ergo, Generali, HDI und Nürnberger problemlos durch die Coronakrise gekommen. Was sich auch daran zeigt, dass das policierte BU-Neugeschäft des Quartetts im Jahr 2021 im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 um fast 21 Prozent zulegte. Von Corona-Delle also keine Spur. Aber bekommt man überhaupt problemlos einen BU-Vertrag, wenn man zuvor Corona hatte?
Nun, zu Beginn der Pandemie hatten die Gesellschaften Neuanträge im Falle einer Corona-Infektion häufig zurückgestellt, heißt es bei Franke und Bornberg. Mittlerweile reiche es für die Einschätzung des Risikos aber in der Regel, wenn zwischen Infektion und der Antragsstellung wenige Wochen liegen. „Das gilt selbstverständlich nicht bei schweren Krankheitsverläufen“, wie die Analysten betonen. „Covid-19 allein ist kein K.O.-Kriterium für einen BU-Vertrag. Erst wenn andere Krankheitsbilder hinzukommen, fragen Antragsprüfer nach“, fassen die Experten ihre Beobachtungen zusammen.
Jingle
Demnach ergaben Vergleichsberechnungen des BdV, dass eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU), gepaart mit einem separat abgeschlossenen Fondssparplan, vorteilhafter sei für Verbraucher als die Kombi aus Fondspolice und BUZ. Begründung: Die Kostenbelastung durch die Fondspolice schmälere die Rendite der Fondsanlage so stark, dass sie von den steuerlichen Vorteilen der Fondspolice nicht kompensiert werden kann. Zumal sich die Koppelprodukte nicht nur hinsichtlich der Rendite als nachteilig erwiesen. So kann laut BdV der Abschluss eines Koppelprodukts auch dazu führen, dass bei der Arbeitskraftsicherung „nicht der für den persönlichen Einzelfall optimale BU-Vertrag gewählt und vermittelt wird“.
Nun ja, unter Versicherungsmaklern dürfte der BdV mit seiner BUZ-Skepsis wohl auf vielerlei Zustimmung stoßen. Denn die BUZ genießt in der Maklerschaft einen ausbaufähigen Ruf, vorsichtig gesagt. Zu einem weitaus gnädigeren Ergebnis als die Verbraucherschützer in Sachen BUZ kam vor zwei Jahren das unabhängige Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften (ifa), das im Auftrag des Finanzvertriebs MLP eine Studie erstellte.
Das Fazit der Studienautoren lief jedenfalls auf ein beherztes „Es kommt drauf an“ hinaus. „Pauschale Ablehnungen gekoppelter Lösungen sind nicht haltbar – genau das zeigen die Berechnungen des Ifa-Instituts“, kommentierte Manfred Bauer, Produktvorstand bei MLP, die Studie seiner Zeit. Es ist alles also, wie so oft, eine Frage der Betrachtung.
Jingle
Die Zinszusatzreserve ist ein Puffer, den die Branche im Jahr 2011 auf Anordnung der Finanzaufsicht Bafin aufzubauen begann. Die Rücklagen sollten dabei helfen, Garantiezinsen aus älteren Verträgen noch zahlen zu können. Dafür stellten die Lebensversicherer zum Teil zweistellige Milliardenbeträge pro Jahr zurück.
Doch jetzt können sie die Reserve allmählich auflösen, sofern der Referenzzins stabil bleibt oder gar steigt. Und wenn sie das machen, müssen sie das Geld ihren Kunden geben – und nicht etwa sich selbst oder den Aktionären. Sie rechnen es entweder auf die Überschussbeteiligung an oder stellen es für zukünftige Überschüsse der Kunden zurück. So beschreibt es der GDV.
Wie schnell das Geld fließen wird, hängt laut Verband von drei Faktoren ab: dem allgemeinen Zinsniveau am Kapitalmarkt, der Höhe der garantierten Versicherungsleistungen mit einem Rechnungszins über dem Referenzzins und der Restlaufzeit des für die Reserve relevanten Vertragsbestands. Zwar müssen Lebensversicherer für Verträge mit einem Rechnungszins über dem Referenzzins noch immer Reserven aufbauen. Doch weil immer wieder Verträge fällig werden, schrumpft dieser Bestand.
Laut GDV-Prognose überwiegt der zweite Effekt den ersten – und die Zinszusatzreserve kann sinken. Steigt der Zins am Markt weiter, sinkt auch die Zahl der Verträge, für die die Versicherer noch weiter Reserven aufbauen müssen. Und das sogar ohne, dass sie fällig werden.
Jingle
„Obwohl die Homöopathie vom Ausgabenvolumen nicht bedeutsam ist, hat sie in einer wissenschaftsbasierten Gesundheitspolitik keinen Platz“, sagte der SPD-Politiker dem „Spiegel“. „Deshalb werden wir prüfen, ob die Homöopathie als Satzungsleistung gestrichen werden kann.“
Homöopathische Behandlungen werden von einigen Krankenkassen über sogenannte Satzungsleistungen angeboten. Diese gewähren sie über ihre gesetzlichen Regelleistungen hinaus, um Kunden anzuwerben. Wissenschaftler kritisieren, dass Kassen Leistungen für homöopathische Arzneimittel erstatten dürfen, obwohl es keine Belege für deren Wirksamkeit gibt – vom Placebo-Effekt einmal abgesehen.
Bereits 2019 hatte Lauterbach dieses Fördersystem wiederholt scharf kritisiert und gefordert es zu verbieten. Als Gesundheitsminister hatte sich Lauterbach bislang bei diesem Thema zurückgehalten.
Das Schwerpunktthema
Musikalischer Übergangsjingle
Dann hören wir uns auch garantiert am kommenden Freitag wieder. Bis dahin gilt: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.

42 Listeners

9 Listeners

0 Listeners

13 Listeners

50 Listeners

26 Listeners

67 Listeners

86 Listeners

12 Listeners

324 Listeners

24 Listeners

97 Listeners

19 Listeners

1 Listeners

18 Listeners