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Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 111 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 04. November 2022.
Und diese Themen haben wir heute für Sie:
Im Gespräch
Die News der Woche
Zudem verlangt die Behörde, dass die Produkte zur Altersvorsorge einen „angemessenen Kundennutzen“ aufweisen müssen. Dieser sei erst dann erfüllt, wenn die Produkte eine Rendite oberhalb der langfristigen Inflationserwartung erzielten. Die Bafin nennt dies einen „realen Anlageerfolg“. Sprich: Bei einer langfristigen Inflationserwartung von 2 Prozent, wie sie von der Bafin im Papier genannt wird, müssen die Lebensversicherer eine Rendite von 2 Prozent plus x nach Kosten erwirtschaften – und die muss obendrein auch bei einer „weniger günstigen Marktentwicklung“ erreicht werden. Da die Unternehmen die Kosten im Rahmen ihrer Produktherstellung – anders als die Inflation – selbst beeinflussen können, käme den Kosten „aufsichtsrechtlich eine besondere Bedeutung zu“, betont die Bafin im Papier. Im Klartext: Wenn die Inflation die realen Ersparnisse der Kunden massiv anknabbert, müssen die Lebensversicherer ihren Kunden eben auf der Kostenseite entgegengekommen, so die Botschaft der Aufseher. Der Branche sowie alle anderen Interessierten wird nun Zeit bis zum 15. Januar 2023 eingeräumt, um zum Papier Stellung zu beziehen – und erste Reaktionen liegen auch schon vor.
Beim Vermittlerverband Votum kommentiert man die Bafin-Pläne mit einem lachenden und einen weinenden Auge: Immerhin herrsche für Versicherer und Vermittler nun Klarheit, dass die Bafin – entgegen ihrer ursprünglichen Ankündigung – keine Obergrenzen bei der Vermittlervergütung vorgebe, so die Reaktion des Verbandes. Die von den Aufsehern selbst initiierte Debatte um einen Provisionsrichtwert sei damit vom Tisch, freut sich Votum-Vorstand Martin Klein. In ihrem Merkblatt habe die Bafin betont, dass sie bei der Preis-Leistungs-Beurteilung von Produkten zukünftig noch stärker die Effektivkosten in den Mittelpunkt ihres risikobasierten Aufsichtsansatzes rücke. „Dass sie dabei den Abschlusskosten weiterhin hohe Aufmerksamkeit schenken wird, war zu erwarten“, so Klein. Allerdings laufe die Aufsicht Gefahr, sich zu einseitig auf die Kostenseite von Produkten zu fokussieren. „Selbst Studien der europäischen Aufsichtsbehörde Eiopa zeigen, dass komplexe Produkte mit höheren Kosten für den Kunden höhere Rendite erbringen können“, gibt man beim Votum-Verband zu bedenken.
Michael Heinz, Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), kommentiert das Papier der Aufseher so: „Wir begrüßen, dass die Bafin in ihrem Merkblatt keinen fixen Provisionsrichtwert vorgibt. Wir gehen davon aus, dass unsere Mitglieder die neue aufsichtsrechtliche Maßnahme nicht betrifft.“ Grusel-Stimmung scheint auf Seiten der Vermittlerverbände also nicht so wirklich aufzukommen. Wie viel Schreck-Potenzial im Bafin-Merkblatt tatsächlich steckt, werden wir weiterhin aufmerksam beobachten.
Jingle
Der Maklerpool Jung, DMS & Cie. startet das Analyseformat „Trendbarometer“. Darin wertet es Daten der Unternehmenstochter Morgen & Morgen aus. Die wiederum bietet Analyse- und Vergleichs-Software für Versicherungsmakler und Versicherer an und hat somit ein gutes Auge für den Markt. In das erste Trendbarometer flossen mehr als 50.000 Tarifdaten und rund eine halbe Million anonyme Vertriebszahlen zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung). Dabei entstanden 5 Erkenntnisse.
Versicherte BU-Rente steigt
45-Jährige sind am höchsten versichert
56-Jährige zahlen die höchsten Prämien
Vergleichen hilft
Rentenlücke voraus
Jingle
„Der Versicherungsbranche geht es derzeit noch gut“, konstatierte Grund zunächst. Das Umfeld sei allerdings „wahrlich nicht ermutigend“, wie der Bafin-Exekutivdirektor mit Blick auf mannigfaltige Herausforderungen, wie Inflation, Zinswende, Geopolitik und Pandemie zu bedenken gab. So stehe für die Aufsicht fest, dass 2023 ein schwieriges Jahr für die Branche werde, wenngleich 2022 „noch ganz ordentlich ausfallen dürfte“, wie Grund weiter erklärte. „Die Unternehmen müssen daher bereits jetzt umsichtig agieren“, mahnte der Bafin-Repräsentant in seiner Rede.
Am Beispiel der Schaden- und Unfallversicherer erläuterte Grund, dass die Gesellschaften aufgrund der steigenden Inflation ihre bestehenden Rückstellungen „gegebenenfalls bereits in diesem Jahr“ erhöhen müssten. „Aus Sicht der BaFin ist es nicht akzeptabel, lediglich darauf zu wetten, dass sich die hohen Inflationsraten normalisieren und in der Zwischenzeit bestehende Puffer in den Reserven restlos aufzubrauchen“, wiederholte Grund seinen Standpunkt, den er bereits kürzlich im „Bafin-Journal“ äußerte. Zudem müssten die Versicherer die Schadenentwicklung auch im Hinblick auf künftige Schadenerwartungen bei ihrer Tarifierung berücksichtigen, wie aus der Rede weiter hervorging. Die gestiegene Inflation werde daher im Jahr 2023 „zwingend höhere Beiträge in der Schaden- und Unfallversicherung nach sich ziehen“, so die Prognose Grunds.
Und was sagt die Versicherungswirtschaft zur Sturmwarnung von Leuchtturmwärter Grund? Anja Käfer-Rohrbach vom Versicherungsverband GDV kommentierte die Rede so: „Die deutschen Versicherer setzen sich intensiv mit dem Thema Inflation und deren Auswirkungen auf das Geschäftsmodell auseinander. In der Schaden- und Unfallversicherung werden bestehende Rückstellungen regelmäßig überprüft. Sowohl in der Wohngebäudeversicherung als auch in Gewerbe- und Industriepolicen gibt es Anpassungsfaktoren, durch die Versicherungssummen inflationsbedingt angepasst werden – auch zum Schutz der Versicherten, um einer Unterversicherung vorzubeugen. So wurde etwa der entsprechende Anpassungsfaktor in der Wohngebäudeversicherung für 2023 im Vergleich zum Vorjahr um knapp 15 Prozent erhöht.“
Jingle
Allerdings haben steigende Preise einen großen Teil dazu beigetragen. Denn die Zahl der versicherten Beißschäden sank von rund 217.000 im Vorjahr auf nunmehr 208.000. Doch jeder Schaden schlug im Durchschnitt mit 7 Prozent mehr zu Buche als im Vorjahr, nämlich mit 450 Euro.
Wobei auch die Zahl der Marderangriffe wieder steigen dürfte, vermutet man beim GDV. Der Rückgang der vergangenen zwei Jahre habe mit der Corona-Pandemie zu tun gehabt. Die Raubtiere reagieren aggressiv auf die Duftspuren ihrer Artgenossen und beißen deshalb vor allem Kabel von Autos durch, die häufig an wechselnden Orten beziehungsweise in Revieren unterschiedlicher Marder parken. Das dürfte nun wieder häufiger der Fall sein, weil die Menschen wieder mehr mit dem Auto fahren.
Das Schwerpunktthema
Das war es mit dieser Podcast-Folge. Verpassen Sie keine weitere und abonnieren Sie „Die Woche“ überall dort, wo es Podcasts gibt.
Dann hören wir uns auch garantiert am kommenden Freitag wieder. Bis dahin gilt: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
By Karen Schmidt, Andreas HarmsMoin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 111 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 04. November 2022.
Und diese Themen haben wir heute für Sie:
Im Gespräch
Die News der Woche
Zudem verlangt die Behörde, dass die Produkte zur Altersvorsorge einen „angemessenen Kundennutzen“ aufweisen müssen. Dieser sei erst dann erfüllt, wenn die Produkte eine Rendite oberhalb der langfristigen Inflationserwartung erzielten. Die Bafin nennt dies einen „realen Anlageerfolg“. Sprich: Bei einer langfristigen Inflationserwartung von 2 Prozent, wie sie von der Bafin im Papier genannt wird, müssen die Lebensversicherer eine Rendite von 2 Prozent plus x nach Kosten erwirtschaften – und die muss obendrein auch bei einer „weniger günstigen Marktentwicklung“ erreicht werden. Da die Unternehmen die Kosten im Rahmen ihrer Produktherstellung – anders als die Inflation – selbst beeinflussen können, käme den Kosten „aufsichtsrechtlich eine besondere Bedeutung zu“, betont die Bafin im Papier. Im Klartext: Wenn die Inflation die realen Ersparnisse der Kunden massiv anknabbert, müssen die Lebensversicherer ihren Kunden eben auf der Kostenseite entgegengekommen, so die Botschaft der Aufseher. Der Branche sowie alle anderen Interessierten wird nun Zeit bis zum 15. Januar 2023 eingeräumt, um zum Papier Stellung zu beziehen – und erste Reaktionen liegen auch schon vor.
Beim Vermittlerverband Votum kommentiert man die Bafin-Pläne mit einem lachenden und einen weinenden Auge: Immerhin herrsche für Versicherer und Vermittler nun Klarheit, dass die Bafin – entgegen ihrer ursprünglichen Ankündigung – keine Obergrenzen bei der Vermittlervergütung vorgebe, so die Reaktion des Verbandes. Die von den Aufsehern selbst initiierte Debatte um einen Provisionsrichtwert sei damit vom Tisch, freut sich Votum-Vorstand Martin Klein. In ihrem Merkblatt habe die Bafin betont, dass sie bei der Preis-Leistungs-Beurteilung von Produkten zukünftig noch stärker die Effektivkosten in den Mittelpunkt ihres risikobasierten Aufsichtsansatzes rücke. „Dass sie dabei den Abschlusskosten weiterhin hohe Aufmerksamkeit schenken wird, war zu erwarten“, so Klein. Allerdings laufe die Aufsicht Gefahr, sich zu einseitig auf die Kostenseite von Produkten zu fokussieren. „Selbst Studien der europäischen Aufsichtsbehörde Eiopa zeigen, dass komplexe Produkte mit höheren Kosten für den Kunden höhere Rendite erbringen können“, gibt man beim Votum-Verband zu bedenken.
Michael Heinz, Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), kommentiert das Papier der Aufseher so: „Wir begrüßen, dass die Bafin in ihrem Merkblatt keinen fixen Provisionsrichtwert vorgibt. Wir gehen davon aus, dass unsere Mitglieder die neue aufsichtsrechtliche Maßnahme nicht betrifft.“ Grusel-Stimmung scheint auf Seiten der Vermittlerverbände also nicht so wirklich aufzukommen. Wie viel Schreck-Potenzial im Bafin-Merkblatt tatsächlich steckt, werden wir weiterhin aufmerksam beobachten.
Jingle
Der Maklerpool Jung, DMS & Cie. startet das Analyseformat „Trendbarometer“. Darin wertet es Daten der Unternehmenstochter Morgen & Morgen aus. Die wiederum bietet Analyse- und Vergleichs-Software für Versicherungsmakler und Versicherer an und hat somit ein gutes Auge für den Markt. In das erste Trendbarometer flossen mehr als 50.000 Tarifdaten und rund eine halbe Million anonyme Vertriebszahlen zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung). Dabei entstanden 5 Erkenntnisse.
Versicherte BU-Rente steigt
45-Jährige sind am höchsten versichert
56-Jährige zahlen die höchsten Prämien
Vergleichen hilft
Rentenlücke voraus
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„Der Versicherungsbranche geht es derzeit noch gut“, konstatierte Grund zunächst. Das Umfeld sei allerdings „wahrlich nicht ermutigend“, wie der Bafin-Exekutivdirektor mit Blick auf mannigfaltige Herausforderungen, wie Inflation, Zinswende, Geopolitik und Pandemie zu bedenken gab. So stehe für die Aufsicht fest, dass 2023 ein schwieriges Jahr für die Branche werde, wenngleich 2022 „noch ganz ordentlich ausfallen dürfte“, wie Grund weiter erklärte. „Die Unternehmen müssen daher bereits jetzt umsichtig agieren“, mahnte der Bafin-Repräsentant in seiner Rede.
Am Beispiel der Schaden- und Unfallversicherer erläuterte Grund, dass die Gesellschaften aufgrund der steigenden Inflation ihre bestehenden Rückstellungen „gegebenenfalls bereits in diesem Jahr“ erhöhen müssten. „Aus Sicht der BaFin ist es nicht akzeptabel, lediglich darauf zu wetten, dass sich die hohen Inflationsraten normalisieren und in der Zwischenzeit bestehende Puffer in den Reserven restlos aufzubrauchen“, wiederholte Grund seinen Standpunkt, den er bereits kürzlich im „Bafin-Journal“ äußerte. Zudem müssten die Versicherer die Schadenentwicklung auch im Hinblick auf künftige Schadenerwartungen bei ihrer Tarifierung berücksichtigen, wie aus der Rede weiter hervorging. Die gestiegene Inflation werde daher im Jahr 2023 „zwingend höhere Beiträge in der Schaden- und Unfallversicherung nach sich ziehen“, so die Prognose Grunds.
Und was sagt die Versicherungswirtschaft zur Sturmwarnung von Leuchtturmwärter Grund? Anja Käfer-Rohrbach vom Versicherungsverband GDV kommentierte die Rede so: „Die deutschen Versicherer setzen sich intensiv mit dem Thema Inflation und deren Auswirkungen auf das Geschäftsmodell auseinander. In der Schaden- und Unfallversicherung werden bestehende Rückstellungen regelmäßig überprüft. Sowohl in der Wohngebäudeversicherung als auch in Gewerbe- und Industriepolicen gibt es Anpassungsfaktoren, durch die Versicherungssummen inflationsbedingt angepasst werden – auch zum Schutz der Versicherten, um einer Unterversicherung vorzubeugen. So wurde etwa der entsprechende Anpassungsfaktor in der Wohngebäudeversicherung für 2023 im Vergleich zum Vorjahr um knapp 15 Prozent erhöht.“
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Allerdings haben steigende Preise einen großen Teil dazu beigetragen. Denn die Zahl der versicherten Beißschäden sank von rund 217.000 im Vorjahr auf nunmehr 208.000. Doch jeder Schaden schlug im Durchschnitt mit 7 Prozent mehr zu Buche als im Vorjahr, nämlich mit 450 Euro.
Wobei auch die Zahl der Marderangriffe wieder steigen dürfte, vermutet man beim GDV. Der Rückgang der vergangenen zwei Jahre habe mit der Corona-Pandemie zu tun gehabt. Die Raubtiere reagieren aggressiv auf die Duftspuren ihrer Artgenossen und beißen deshalb vor allem Kabel von Autos durch, die häufig an wechselnden Orten beziehungsweise in Revieren unterschiedlicher Marder parken. Das dürfte nun wieder häufiger der Fall sein, weil die Menschen wieder mehr mit dem Auto fahren.
Das Schwerpunktthema
Das war es mit dieser Podcast-Folge. Verpassen Sie keine weitere und abonnieren Sie „Die Woche“ überall dort, wo es Podcasts gibt.
Dann hören wir uns auch garantiert am kommenden Freitag wieder. Bis dahin gilt: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.

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