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Im Gespräch
Die News der Woche
Die Partnerschaft ermögliche es dem Maklerpool „sich an attraktiven Unternehmen zu beteiligen, um das Angebot für die Vertriebspartner massiv auszubauen und zukunftsweisende Technologien einzuführen“, heißt es weiter. Neben Kontakten zu Softwareanbietern habe man nun auch Zugriff auf „eine Vielzahl von Versicherungsdienstleistungen“ so die Fonds Finanz, da Hg schon jetzt an Branchengrößen wie dem Deckungskonzeptanbieter ConceptIF, dem Gewerbesachmakler GGW und dem D&O-Spezialmakler Howden gesellschaftlich beteiligt ist.
Norbert Porazik ergänzt: „Markus Kiener und ich haben für die nächsten 25 Jahre große Pläne mit der Fonds Finanz. Gemeinsam mit Hg werden wir mit gezielten Firmenübernahmen den Maklerpool der Zukunft aufbauen: Mit der innovativsten Technologie und dem besten Service machen wir die Makler langfristig fit für alle Herausforderungen. Unser klares Ziel ist weiteres Wachstum“, sagt er.
Und was haben die angebundenen Makler von dem Schritt? „Die zusätzliche Kapitalkraft erlaubt es uns, für Sie wichtige technologische Entwicklungen und neue Services noch schneller umzusetzen“, heißt es in einem Brief der Fonds Finanz an die Vertriebspartner. Ein weiterer Vorteil, den die Vermittler sofort spüren könnten, sei die Hilfe beim Abkauf der Bestände: „Das übernehmen wir in Zukunft, ersparen dem Verkäufer sehr viel Aufwand und übernehmen jeden Bestand zu einem Preis, der deutlich über dem Marktpreis liegt und ermöglichen gleichzeitig eine schnelle und hürdenlose Übertragung“, so das Versprechen des Maklerpools.
Aha. Ist ja spannend. Wir beobachten das Ganze mal und werden an dieser Stelle sicherlich weiter darüber berichten.
Jingle
Danach gehen etwa 30 Prozent der Befragten davon aus, dass sich ihre finanzielle Situation 2022 verbessern wird – nur 18 Prozent erwarten eine Verschlechterung. Die Sparneigung ist dabei unverändert hoch, mehr als die Hälfte der Befragten will 2022 so weiter sparen wie bisher und 30 Prozent noch etwas mehr als bislang.
Die Ersparnisse wollen die Befragten aber eben deutlich häufiger investieren als in den vergangenen Jahren. Fast 30 Prozent der Deutschen wollen laut der Umfrage im neuen Jahr in Aktien investieren. Zudem planen mehr als 20 Prozent, ihr Geld in Investmentfonds anzulegen. Damit geben erstmals mehr Anleger an, in Aktien investieren zu wollen als Geld auf das Sparbuch einzuzahlen. Bei den Befragten, die im neuen Jahr in Fonds investieren wollen, sind Aktien- und Mischfonds und ETFs erste Wahl. Rund 20 Prozent der Deutschen planen, im neuen Jahr in börsengehandelte Indexfonds zu investieren. In der Befragung von 2019 waren es erst 7 Prozent.
Angesprochen auf die Rendite-Erwartungen der Anlagen sind die Antworten sehr unterschiedlich. Insbesondere Aktien, Immobilien, Fonds und ETFs schreiben die Deutschen eine positive Wertentwicklung zu. Weniger positiv ist dagegen die Einschätzung zu Sparbüchern, Tages- und Festgeld und auch zu Zertifikaten und Derivaten. Hier gehen die Befragten überwiegend von einer negativen Wertentwicklung aus.
Jingle
Arbeitgeber, die der Pflicht nicht nachkämen, müssten mit „ernsthaften Folgen rechnen“, warnt Michael Hoppstädter, Geschäftsführer des Düsseldorfer Pensionsberaters Longial, der zum Versicherer Ergo gehört. Da der Arbeitgeber bei Missachtung gegen eine gesetzliche Vorgabe verstoße, sei er zum Schadenersatz verpflichtet. „Das heißt, er muss den Versorgungsberechtigten wirtschaftlich so stellen, dass dieser die vereinbarten Leistungen wie bei korrekter Umsetzung erhält“, erläutert Hoppstädter.
„Der Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch darauf, dass der Arbeitgeber den von ihm geschuldeten Zuschuss gemeinsam mit dem umgewandelten Arbeitsentgelt an den externen Versorgungsträger abführt“, betonen auch die bAV-Experten der Gothaer Versicherung. „Erfüllt der Arbeitgeber den Anspruch nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, macht er sich schadenersatzpflichtig“, heißt es seitens der Gothaer. Der Arbeitgeber habe dann den Versorgungsträger entweder nachzudotieren oder falls ihm dies nicht möglich sei, „die aus dem Zuschuss fiktiv resultierende Leistung nach Eintritt des Versorgungsfalls unmittelbar – im Wege der Direktzusage – an den Versorgungsberechtigten zu erbringen“.
Der bAV-Experte und Rechtsanwalt Alexander Schaub bringt es so auf den Punkt: „Der Arbeitnehmer kann im Rentenalter auch die Auszahlung einer entsprechend berechneten Rente als Schadenersatz für die verletzte Arbeitgeberpflicht verlangen. Im Zweifel verjährt dieser Anspruch erst 30 Jahre ab seiner Entstehung.“ Aber soweit muss es ja gar nicht erst kommen, liebe Unternehmer!
Jingle
Wer sich die glorreichen 40 nun zum Vorbild nehmen möchte, muss allerdings so einige Hürden überspringen: Denn um diese Maximal-Rente zu erreichen, muss man danach mindestens 45 Jahre lang in die Rentenkasse einzahlen – und dabei das Maximum von 2,04 Rentenpunkten pro Jahr erzielen, zitiert die Zeitung den Rentenberater Andreas Irion. Zum Vergleich: Ein Punkt entspricht dem durchschnittlichen Bruttogehalt in Deutschland von aktuell monatlich 3.380 Euro.
Erst nach Erfüllung dieser Bedingungen habe man im Rentenalter Anspruch auf satte 3.138 Euro Rente. Allerdings: Laut Rentenberater Irion hatte er selbst „noch keinen Rentner, der so die 3.000er-Marke geknackt hat“, heißt es in der Bild. Denn: Die glücklichen 40 haben laut Rentenversicherung alle mehr als 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt. Na, wer das schafft, hat unsere allerhöchste Anerkennung verdient.
Das Schwerpunktthema
Ja, liebe Hörerinnen und Hörer, und das war unsere letzte Podcast-Folge für dieses Jahr. Wir verabschieden uns in die Winterpause und sind am 21. Januar 2022 wieder für Sie da. An dieser Stelle noch einen ganz herzlichen Dank dafür, dass Sie uns die Treue halten und regelmäßig unseren Podcast hören. Wir finden das ganz großartig, nicht wahr Lorenz?
Auf jeden Fall! Und nun bleibt uns nur, Ihnen und Ihrer Familie ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr zu wünschen. Bleiben Sie gesund, bleiben Sie zuversichtlich. Und wir hören uns im Jahr 2022 wieder!
By Karen Schmidt, Andreas HarmsIm Gespräch
Die News der Woche
Die Partnerschaft ermögliche es dem Maklerpool „sich an attraktiven Unternehmen zu beteiligen, um das Angebot für die Vertriebspartner massiv auszubauen und zukunftsweisende Technologien einzuführen“, heißt es weiter. Neben Kontakten zu Softwareanbietern habe man nun auch Zugriff auf „eine Vielzahl von Versicherungsdienstleistungen“ so die Fonds Finanz, da Hg schon jetzt an Branchengrößen wie dem Deckungskonzeptanbieter ConceptIF, dem Gewerbesachmakler GGW und dem D&O-Spezialmakler Howden gesellschaftlich beteiligt ist.
Norbert Porazik ergänzt: „Markus Kiener und ich haben für die nächsten 25 Jahre große Pläne mit der Fonds Finanz. Gemeinsam mit Hg werden wir mit gezielten Firmenübernahmen den Maklerpool der Zukunft aufbauen: Mit der innovativsten Technologie und dem besten Service machen wir die Makler langfristig fit für alle Herausforderungen. Unser klares Ziel ist weiteres Wachstum“, sagt er.
Und was haben die angebundenen Makler von dem Schritt? „Die zusätzliche Kapitalkraft erlaubt es uns, für Sie wichtige technologische Entwicklungen und neue Services noch schneller umzusetzen“, heißt es in einem Brief der Fonds Finanz an die Vertriebspartner. Ein weiterer Vorteil, den die Vermittler sofort spüren könnten, sei die Hilfe beim Abkauf der Bestände: „Das übernehmen wir in Zukunft, ersparen dem Verkäufer sehr viel Aufwand und übernehmen jeden Bestand zu einem Preis, der deutlich über dem Marktpreis liegt und ermöglichen gleichzeitig eine schnelle und hürdenlose Übertragung“, so das Versprechen des Maklerpools.
Aha. Ist ja spannend. Wir beobachten das Ganze mal und werden an dieser Stelle sicherlich weiter darüber berichten.
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Danach gehen etwa 30 Prozent der Befragten davon aus, dass sich ihre finanzielle Situation 2022 verbessern wird – nur 18 Prozent erwarten eine Verschlechterung. Die Sparneigung ist dabei unverändert hoch, mehr als die Hälfte der Befragten will 2022 so weiter sparen wie bisher und 30 Prozent noch etwas mehr als bislang.
Die Ersparnisse wollen die Befragten aber eben deutlich häufiger investieren als in den vergangenen Jahren. Fast 30 Prozent der Deutschen wollen laut der Umfrage im neuen Jahr in Aktien investieren. Zudem planen mehr als 20 Prozent, ihr Geld in Investmentfonds anzulegen. Damit geben erstmals mehr Anleger an, in Aktien investieren zu wollen als Geld auf das Sparbuch einzuzahlen. Bei den Befragten, die im neuen Jahr in Fonds investieren wollen, sind Aktien- und Mischfonds und ETFs erste Wahl. Rund 20 Prozent der Deutschen planen, im neuen Jahr in börsengehandelte Indexfonds zu investieren. In der Befragung von 2019 waren es erst 7 Prozent.
Angesprochen auf die Rendite-Erwartungen der Anlagen sind die Antworten sehr unterschiedlich. Insbesondere Aktien, Immobilien, Fonds und ETFs schreiben die Deutschen eine positive Wertentwicklung zu. Weniger positiv ist dagegen die Einschätzung zu Sparbüchern, Tages- und Festgeld und auch zu Zertifikaten und Derivaten. Hier gehen die Befragten überwiegend von einer negativen Wertentwicklung aus.
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Arbeitgeber, die der Pflicht nicht nachkämen, müssten mit „ernsthaften Folgen rechnen“, warnt Michael Hoppstädter, Geschäftsführer des Düsseldorfer Pensionsberaters Longial, der zum Versicherer Ergo gehört. Da der Arbeitgeber bei Missachtung gegen eine gesetzliche Vorgabe verstoße, sei er zum Schadenersatz verpflichtet. „Das heißt, er muss den Versorgungsberechtigten wirtschaftlich so stellen, dass dieser die vereinbarten Leistungen wie bei korrekter Umsetzung erhält“, erläutert Hoppstädter.
„Der Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch darauf, dass der Arbeitgeber den von ihm geschuldeten Zuschuss gemeinsam mit dem umgewandelten Arbeitsentgelt an den externen Versorgungsträger abführt“, betonen auch die bAV-Experten der Gothaer Versicherung. „Erfüllt der Arbeitgeber den Anspruch nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, macht er sich schadenersatzpflichtig“, heißt es seitens der Gothaer. Der Arbeitgeber habe dann den Versorgungsträger entweder nachzudotieren oder falls ihm dies nicht möglich sei, „die aus dem Zuschuss fiktiv resultierende Leistung nach Eintritt des Versorgungsfalls unmittelbar – im Wege der Direktzusage – an den Versorgungsberechtigten zu erbringen“.
Der bAV-Experte und Rechtsanwalt Alexander Schaub bringt es so auf den Punkt: „Der Arbeitnehmer kann im Rentenalter auch die Auszahlung einer entsprechend berechneten Rente als Schadenersatz für die verletzte Arbeitgeberpflicht verlangen. Im Zweifel verjährt dieser Anspruch erst 30 Jahre ab seiner Entstehung.“ Aber soweit muss es ja gar nicht erst kommen, liebe Unternehmer!
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Wer sich die glorreichen 40 nun zum Vorbild nehmen möchte, muss allerdings so einige Hürden überspringen: Denn um diese Maximal-Rente zu erreichen, muss man danach mindestens 45 Jahre lang in die Rentenkasse einzahlen – und dabei das Maximum von 2,04 Rentenpunkten pro Jahr erzielen, zitiert die Zeitung den Rentenberater Andreas Irion. Zum Vergleich: Ein Punkt entspricht dem durchschnittlichen Bruttogehalt in Deutschland von aktuell monatlich 3.380 Euro.
Erst nach Erfüllung dieser Bedingungen habe man im Rentenalter Anspruch auf satte 3.138 Euro Rente. Allerdings: Laut Rentenberater Irion hatte er selbst „noch keinen Rentner, der so die 3.000er-Marke geknackt hat“, heißt es in der Bild. Denn: Die glücklichen 40 haben laut Rentenversicherung alle mehr als 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt. Na, wer das schafft, hat unsere allerhöchste Anerkennung verdient.
Das Schwerpunktthema
Ja, liebe Hörerinnen und Hörer, und das war unsere letzte Podcast-Folge für dieses Jahr. Wir verabschieden uns in die Winterpause und sind am 21. Januar 2022 wieder für Sie da. An dieser Stelle noch einen ganz herzlichen Dank dafür, dass Sie uns die Treue halten und regelmäßig unseren Podcast hören. Wir finden das ganz großartig, nicht wahr Lorenz?
Auf jeden Fall! Und nun bleibt uns nur, Ihnen und Ihrer Familie ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr zu wünschen. Bleiben Sie gesund, bleiben Sie zuversichtlich. Und wir hören uns im Jahr 2022 wieder!

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