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Die News der Woche
Die Klägerin betreibt seit 1990 ein Bewachungsgewerbe. Im Rahmen dieser Tätigkeit kümmert sie sich auch um die Sicherung und Überwachung von Flutschutztoren. Die Klägerin zeigt dem Makler im November 2016 an, dass sie neue Überwachungsverträge annehmen will – und zwar mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Flutschutz. Für diesen Bereich gibt es in ihrer aktuellen Betriebshaftpflicht aber einen Ausschluss. Und dieser Ausschluss ist dem beklagten Versicherungsmakler auch bekannt – denn Kundin und Makler haben bereits über einen Wechsel zu einer anderen Betriebshaftpflichtversicherung nachgedacht.
Im Dezember 2016 kommt es wegen eines Hochwassers nun zu erheblichen Schäden bei den Kunden der Klägerin. Der Versicherer weist die Deckung ab, weil Flutschäden eben nicht versichert sind. Dass die Deckungsablehnung gerechtfertigt ist, bestätigt sogar der Bundesgerichtshof. Zunächst versucht die Klägerin auf dem Rechtsweg nämlich, ihren Versicherer dazu zu bekommen, die Schadenersatzansprüche ihrer Kunden in Höhe von rund 5 Millionen Euro zu übernehmen. Aber das klappt nicht.
Also verklagte sie ihren Versicherungsmakler, weil dieser nach ihren Aussagen nicht ausreichend für Versicherungsschutz gesorgt habe. Der Makler wehrt sich. Der Fall landet vor dem Landgericht Hamburg. Die Richter geben der Klägerin Recht und verurteilen den Makler im September 2021 zur Schadensersatzzahlung in voller Höhe. Spätestens als die Klägerin ihn im November 2016 auf die Übernahme neuer Verträge mit Tätigkeitsschwerpunkt Flutschutz hinwies, hätte der Makler reagieren müssen. Ihn trifft eine Überwachungspflicht, er muss tätig werden, wenn er über Veränderungen wie die Aufnahme neuer Risiken durch den Versicherungsnehmer informiert wird.
Kommt er diesen Pflichten nicht nach, sieht er sich einer privaten Haftung ausgesetzt. Die Haftung vollzieht sich nach dem Grundsatz der Quasideckung: Der Versicherungsnehmer ist so zu stellen, als hätte er den erforderlichen Versicherungsschutz erhalten. Wenn das Risiko adäquat versichert worden wäre, dann hätte die Versicherung in diesem Fall den Schaden in Höhe von 5 Millionen Euro übernommen. Somit muss der Makler für diese Summe aufkommen.
Die Lehre, die Makler aus diesem Fall ziehen sollten, formuliert Rechtsanwalt Björn Jöhnke wie folgt: „Wird von dem Kunden ein Beratungsanlass gesetzt, so muss der Versicherungsmakler reagieren und im Zweifel entsprechenden Versicherungsschutz anbieten. Anderenfalls sollte der Versicherungsmakler zwingend den Kundenwunsch dokumentieren, sollte der Kunde dem Rat des Vermittlers nicht folgen. Nur so könnte sich der Vermittler im Zweifel ausreichend vom Vorwurf des Verschuldens entlasten.“
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Jingle
Eine wichtige Erkenntnis der Analysten lautete dabei, dass es kaum eine Rolle spielte, ob das Indexmodell der Policen auf dem Cap-Verfahren oder einer Partizipationsquote basiert. Vielmehr sei der Index selbst ausschlaggebend, ob Top-Renditen von mehr als 10 Prozent erzielt wurden. Um es konkret zu machen: Indexmodelle mit reinen Aktienindizes erzielten mit Durchschnittsrenditen von 5,6 Prozent meist eine höhere Performance als Modelle mit einem Multi-Asset-Index, die im Schnitt nur 2,8 Prozent abwarfen.
Zugleich betonen die IVFP-Autoren, dass das Niedrigzinsumfeld auch den Indexpolicen zu schaffen mache, denn die Überschussbeteiligung der Lebensversicherer spiele nach wie vor die entscheidende Rolle für die Renditechancen dieser Produktgattung. Und Renditechancen können sich eben durchaus auch mal zu Renditenachteilen für die Kunden entwickeln –sogenannte „Nullrunden“ sind sogar der Normalfall: Bezogen auf alle bisherigen Indexjahre über alle Anbieter hinweg macht die IVFP-Analyse deutlich, dass in etwa 50 Prozent aller Fälle eine solche erzielt wurde, das heißt der Kunde bekam keinerlei Gutschrift aus der Indexbeteiligung. In den übrigen Fällen wurden meist Renditen zwischen 0 und 8 Prozent erzielt. Und nur in sehr wenigen Fällen – circa 6 Prozent – gab es Indexjahre mit einer Performance oberhalb von 10 Prozent, berichten die Autoren.
Abschließend weist das Institut darauf hin, dass einige Anbieter ihre Indextarife jüngst wieder überarbeitet hätten. Im Vordergrund habe dabei das Thema Nachhaltigkeit gestanden. So hätten die Anbieter Axa, Barmenia, die SV-Versicherung, die Stuttgarter, der Volkswohl Bund und die Württembergische ihre Indexauswahl um nachhaltige Indizes ergänzt.
Jingle
Die hamburgische Anwaltskanzlei Hahn fordert für den Mercedes-Kunden nun Schadenersatz von der Mercedes-Benz Group. Dabei verweist die Kanzlei darauf, dass im Auto mehrere Abschaltmechanismen eingebaut seien. Unter anderem eine unzulässige sogenannte Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. Das ist eine Software, die automatisch erkennt, wenn sich das Auto auf dem Prüfstand befindet. Dann senkt sie die Temperatur des Kühlmittels künstlich. Damit erhitzt sich das Motoröl geringer als sonst – und aus dem Auspuff strömen weniger Stickoxide als im normalen Straßenverkehr.
Die Arag räumte der Klage nur geringe Aussicht auf Erfolg ein und wollte folglich nicht zahlen. Die 27. Zivilkammer des Stuttgarter Landgerichts wies das Ganze in erster Instanz ab. Doch der Kläger ging in Berufung. Jetzt stellten die Richter in Düsseldorf fest, dass die Erfolgsaussichten durchaus groß genug seien, und dass die Arag zahlen soll. Sie verweisen darauf, dass Daimler bereits beim Oberlandesgericht Naumburg eine Niederlage kassiert hat und sich sogar schon der Bundesgerichtshof zur Kühlmittel-Schummel-Software geäußert hatte.
Die Arag will das so nicht hinnehmen. In einer Stellungnahme des Versicherers verweist man auf eine andere Vorgeschichte von Klagen gegen Daimler: „Seit Mitte 2021 hat sich bei den Daimler-Klagen eine deutliche höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs herausgebildet, wonach es bei sogenannten Thermofenstern zu Klageabweisungen kommt. Nahezu alle Abgas-Verfahren gegen Daimler haben daher im Instanzenzug keinen Bestand und gehen verloren“, heißt es von der Arag. Die jetzige Entscheidung der Düsseldorfer Richter sei noch nicht rechtskräftig. Man werde daher die Urteilsgründe sorgfältig prüfen, und wahrscheinlich in Berufung gehen. Fortsetzung folgt also.
Jingle
„Die Riester-Rente ist nicht reformierbar. Alle Versuche sind gescheitert, die vielfach hohen Kosten blieben“, ätzt Gerhard Schick von der Bürgerbewegung Finanzwende im Interview gegen die Pläne der Ampel-Koalition, eine Reform der Riester-Rente und der privaten Altersvorsorge im Allgemeinen zu prüfen. Es müsse doch möglich sein, mal einen Schlussstrich unter Riester zu ziehen, fordert er. Sein Interviewpartner Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten schlägt in die gleiche Kerbe: „Die Fehler sind seit zehn Jahren ausgiebig analysiert und diskutiert: Zu hohe Kosten, ein überflüssiger Verrentungszwang und intransparente Verträge. Davon müssen wir weg.“ Aber wohin wollen die beiden Verbraucherschützer stattdessen?
Nun, Schick und Kleinlein sprechen sich für ein Rentenmodell à la Schweden aus, in dem verpflichtend 2,5 Prozentpunkte des Rentenbeitrags in einen staatlich organisierten Aktienfonds wandern. Gerade diese stärkere Ausrichtung auf Aktien und die geringen Kosten seien „vorbildlich“, findet Schick. Ein Schwede hätte nur durch die geringeren Kosten einen fünfstelligen Betrag mehr auf dem Rentenkonto als ein durchschnittlicher Riester-Sparer in Deutschland, meint er. Nun sei man in Schweden in Sachen Aktienkultur aber auch deutlich weiter, wie die beiden einräumen.
„Die Deutschen haben noch zu viel diffuse Angst vor Wertpapieren und Kapitalmärkten“, stellt Kleinlein fest – und benennt auch einen Schuldigen: „Diese Angst wurde nicht zuletzt auch lange Zeit von der Versicherungsindustrie geschürt“, wie er sagt. „Wir brauchen endlich Altersvorsorge ohne die Versicherungsindustrie“, so sein Plädoyer.
Versicherungsvermittler können solche Parolen hingegen nicht beeindrucken. „Ohne die vielen privaten Rentenversicherungen, die durch mündige Bürger abgeschlossen wurden, wäre das Armutsrisiko für Rentner noch viel grausamer“, kommentiert ein Vermittler auf unserer Facebook-Seite, auf der binnen weniger Stunden fast 50 Kommentare zum Interview der Verbraucherschützer zusammenkamen. „Und wie sieht’s denn überhaupt mit der Absicherung des Langlebigkeitsrisikos aus? Wer sichert denn überhaupt eine lebenslange vertraglich garantierte Rente in diesem Land ab, außer eine private Rentenversicherung?!“, gibt ein Nutzer zu bedenken. Und fügt hinzu: „Aber bitte nicht zum Nulltarif – gerade was die Beratung dazu betrifft.“
Das Schwerpunktthema
So, und damit sind wir am Ende dieser Podcast-Folge angelangt. Wenn Sie noch kein Abo haben, dann können Sie das bei Apple Podcasts, Spotify & Co. nachholen. Und dabei auch gleich eine Bewertung hinterlassen – wenn Sie mögen.
Ansonsten hören wir uns am kommenden Freitag wieder. Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie gesund, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
By Karen Schmidt, Andreas HarmsIm Gespräch
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Die Klägerin betreibt seit 1990 ein Bewachungsgewerbe. Im Rahmen dieser Tätigkeit kümmert sie sich auch um die Sicherung und Überwachung von Flutschutztoren. Die Klägerin zeigt dem Makler im November 2016 an, dass sie neue Überwachungsverträge annehmen will – und zwar mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Flutschutz. Für diesen Bereich gibt es in ihrer aktuellen Betriebshaftpflicht aber einen Ausschluss. Und dieser Ausschluss ist dem beklagten Versicherungsmakler auch bekannt – denn Kundin und Makler haben bereits über einen Wechsel zu einer anderen Betriebshaftpflichtversicherung nachgedacht.
Im Dezember 2016 kommt es wegen eines Hochwassers nun zu erheblichen Schäden bei den Kunden der Klägerin. Der Versicherer weist die Deckung ab, weil Flutschäden eben nicht versichert sind. Dass die Deckungsablehnung gerechtfertigt ist, bestätigt sogar der Bundesgerichtshof. Zunächst versucht die Klägerin auf dem Rechtsweg nämlich, ihren Versicherer dazu zu bekommen, die Schadenersatzansprüche ihrer Kunden in Höhe von rund 5 Millionen Euro zu übernehmen. Aber das klappt nicht.
Also verklagte sie ihren Versicherungsmakler, weil dieser nach ihren Aussagen nicht ausreichend für Versicherungsschutz gesorgt habe. Der Makler wehrt sich. Der Fall landet vor dem Landgericht Hamburg. Die Richter geben der Klägerin Recht und verurteilen den Makler im September 2021 zur Schadensersatzzahlung in voller Höhe. Spätestens als die Klägerin ihn im November 2016 auf die Übernahme neuer Verträge mit Tätigkeitsschwerpunkt Flutschutz hinwies, hätte der Makler reagieren müssen. Ihn trifft eine Überwachungspflicht, er muss tätig werden, wenn er über Veränderungen wie die Aufnahme neuer Risiken durch den Versicherungsnehmer informiert wird.
Kommt er diesen Pflichten nicht nach, sieht er sich einer privaten Haftung ausgesetzt. Die Haftung vollzieht sich nach dem Grundsatz der Quasideckung: Der Versicherungsnehmer ist so zu stellen, als hätte er den erforderlichen Versicherungsschutz erhalten. Wenn das Risiko adäquat versichert worden wäre, dann hätte die Versicherung in diesem Fall den Schaden in Höhe von 5 Millionen Euro übernommen. Somit muss der Makler für diese Summe aufkommen.
Die Lehre, die Makler aus diesem Fall ziehen sollten, formuliert Rechtsanwalt Björn Jöhnke wie folgt: „Wird von dem Kunden ein Beratungsanlass gesetzt, so muss der Versicherungsmakler reagieren und im Zweifel entsprechenden Versicherungsschutz anbieten. Anderenfalls sollte der Versicherungsmakler zwingend den Kundenwunsch dokumentieren, sollte der Kunde dem Rat des Vermittlers nicht folgen. Nur so könnte sich der Vermittler im Zweifel ausreichend vom Vorwurf des Verschuldens entlasten.“
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Eine wichtige Erkenntnis der Analysten lautete dabei, dass es kaum eine Rolle spielte, ob das Indexmodell der Policen auf dem Cap-Verfahren oder einer Partizipationsquote basiert. Vielmehr sei der Index selbst ausschlaggebend, ob Top-Renditen von mehr als 10 Prozent erzielt wurden. Um es konkret zu machen: Indexmodelle mit reinen Aktienindizes erzielten mit Durchschnittsrenditen von 5,6 Prozent meist eine höhere Performance als Modelle mit einem Multi-Asset-Index, die im Schnitt nur 2,8 Prozent abwarfen.
Zugleich betonen die IVFP-Autoren, dass das Niedrigzinsumfeld auch den Indexpolicen zu schaffen mache, denn die Überschussbeteiligung der Lebensversicherer spiele nach wie vor die entscheidende Rolle für die Renditechancen dieser Produktgattung. Und Renditechancen können sich eben durchaus auch mal zu Renditenachteilen für die Kunden entwickeln –sogenannte „Nullrunden“ sind sogar der Normalfall: Bezogen auf alle bisherigen Indexjahre über alle Anbieter hinweg macht die IVFP-Analyse deutlich, dass in etwa 50 Prozent aller Fälle eine solche erzielt wurde, das heißt der Kunde bekam keinerlei Gutschrift aus der Indexbeteiligung. In den übrigen Fällen wurden meist Renditen zwischen 0 und 8 Prozent erzielt. Und nur in sehr wenigen Fällen – circa 6 Prozent – gab es Indexjahre mit einer Performance oberhalb von 10 Prozent, berichten die Autoren.
Abschließend weist das Institut darauf hin, dass einige Anbieter ihre Indextarife jüngst wieder überarbeitet hätten. Im Vordergrund habe dabei das Thema Nachhaltigkeit gestanden. So hätten die Anbieter Axa, Barmenia, die SV-Versicherung, die Stuttgarter, der Volkswohl Bund und die Württembergische ihre Indexauswahl um nachhaltige Indizes ergänzt.
Jingle
Die hamburgische Anwaltskanzlei Hahn fordert für den Mercedes-Kunden nun Schadenersatz von der Mercedes-Benz Group. Dabei verweist die Kanzlei darauf, dass im Auto mehrere Abschaltmechanismen eingebaut seien. Unter anderem eine unzulässige sogenannte Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. Das ist eine Software, die automatisch erkennt, wenn sich das Auto auf dem Prüfstand befindet. Dann senkt sie die Temperatur des Kühlmittels künstlich. Damit erhitzt sich das Motoröl geringer als sonst – und aus dem Auspuff strömen weniger Stickoxide als im normalen Straßenverkehr.
Die Arag räumte der Klage nur geringe Aussicht auf Erfolg ein und wollte folglich nicht zahlen. Die 27. Zivilkammer des Stuttgarter Landgerichts wies das Ganze in erster Instanz ab. Doch der Kläger ging in Berufung. Jetzt stellten die Richter in Düsseldorf fest, dass die Erfolgsaussichten durchaus groß genug seien, und dass die Arag zahlen soll. Sie verweisen darauf, dass Daimler bereits beim Oberlandesgericht Naumburg eine Niederlage kassiert hat und sich sogar schon der Bundesgerichtshof zur Kühlmittel-Schummel-Software geäußert hatte.
Die Arag will das so nicht hinnehmen. In einer Stellungnahme des Versicherers verweist man auf eine andere Vorgeschichte von Klagen gegen Daimler: „Seit Mitte 2021 hat sich bei den Daimler-Klagen eine deutliche höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs herausgebildet, wonach es bei sogenannten Thermofenstern zu Klageabweisungen kommt. Nahezu alle Abgas-Verfahren gegen Daimler haben daher im Instanzenzug keinen Bestand und gehen verloren“, heißt es von der Arag. Die jetzige Entscheidung der Düsseldorfer Richter sei noch nicht rechtskräftig. Man werde daher die Urteilsgründe sorgfältig prüfen, und wahrscheinlich in Berufung gehen. Fortsetzung folgt also.
Jingle
„Die Riester-Rente ist nicht reformierbar. Alle Versuche sind gescheitert, die vielfach hohen Kosten blieben“, ätzt Gerhard Schick von der Bürgerbewegung Finanzwende im Interview gegen die Pläne der Ampel-Koalition, eine Reform der Riester-Rente und der privaten Altersvorsorge im Allgemeinen zu prüfen. Es müsse doch möglich sein, mal einen Schlussstrich unter Riester zu ziehen, fordert er. Sein Interviewpartner Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten schlägt in die gleiche Kerbe: „Die Fehler sind seit zehn Jahren ausgiebig analysiert und diskutiert: Zu hohe Kosten, ein überflüssiger Verrentungszwang und intransparente Verträge. Davon müssen wir weg.“ Aber wohin wollen die beiden Verbraucherschützer stattdessen?
Nun, Schick und Kleinlein sprechen sich für ein Rentenmodell à la Schweden aus, in dem verpflichtend 2,5 Prozentpunkte des Rentenbeitrags in einen staatlich organisierten Aktienfonds wandern. Gerade diese stärkere Ausrichtung auf Aktien und die geringen Kosten seien „vorbildlich“, findet Schick. Ein Schwede hätte nur durch die geringeren Kosten einen fünfstelligen Betrag mehr auf dem Rentenkonto als ein durchschnittlicher Riester-Sparer in Deutschland, meint er. Nun sei man in Schweden in Sachen Aktienkultur aber auch deutlich weiter, wie die beiden einräumen.
„Die Deutschen haben noch zu viel diffuse Angst vor Wertpapieren und Kapitalmärkten“, stellt Kleinlein fest – und benennt auch einen Schuldigen: „Diese Angst wurde nicht zuletzt auch lange Zeit von der Versicherungsindustrie geschürt“, wie er sagt. „Wir brauchen endlich Altersvorsorge ohne die Versicherungsindustrie“, so sein Plädoyer.
Versicherungsvermittler können solche Parolen hingegen nicht beeindrucken. „Ohne die vielen privaten Rentenversicherungen, die durch mündige Bürger abgeschlossen wurden, wäre das Armutsrisiko für Rentner noch viel grausamer“, kommentiert ein Vermittler auf unserer Facebook-Seite, auf der binnen weniger Stunden fast 50 Kommentare zum Interview der Verbraucherschützer zusammenkamen. „Und wie sieht’s denn überhaupt mit der Absicherung des Langlebigkeitsrisikos aus? Wer sichert denn überhaupt eine lebenslange vertraglich garantierte Rente in diesem Land ab, außer eine private Rentenversicherung?!“, gibt ein Nutzer zu bedenken. Und fügt hinzu: „Aber bitte nicht zum Nulltarif – gerade was die Beratung dazu betrifft.“
Das Schwerpunktthema
So, und damit sind wir am Ende dieser Podcast-Folge angelangt. Wenn Sie noch kein Abo haben, dann können Sie das bei Apple Podcasts, Spotify & Co. nachholen. Und dabei auch gleich eine Bewertung hinterlassen – wenn Sie mögen.
Ansonsten hören wir uns am kommenden Freitag wieder. Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie gesund, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.

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