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Die EKAS-Richtlinie 6508 konkretisiert die Pflicht der Arbeitgeber zum Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit und die Massnahmen zur Förderung der systemorientierten Prävention vonBerufsunfällen und Berufskrankheiten (Arbeitssicherheit) sowie des Gesundheitsschutzes.
By safelyDie EKAS-Richtlinie 6508 konkretisiert die Pflicht der Arbeitgeber zum Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit und die Massnahmen zur Förderung der systemorientierten Prävention vonBerufsunfällen und Berufskrankheiten (Arbeitssicherheit) sowie des Gesundheitsschutzes.