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Europäische Zentralbank gegen bargeldfeindliche Umtriebe der EU-Kommission | Von Norbert Häring


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Ein Kommentar von Norbert Häring.


Die Europäische Zentralbank (EZB) hat sich mit einer kritischen Stellungnahme zum Entwurf einer Bargeld-Richtlinie erstmals den bargeldfeindlichen Umtrieben der EU-Kommission in den Weg gestellt. Die Notenbank will, dass Geschäften und dem Staat verboten wird, die Annahme von Euro-Bargeld durch einseitige Erklärung auszuschließen. <1>
Wie (fast nur) auf diesem Blog kritisch berichtet <2>, will die Kommission mit ihren parallel vorgelegten Richtlinien zum digitalen Euro <3> und zum Euro-Bargeld <4> die digitale Variante des Zentralbankgeldes entscheidend bevorzugen. Der Richtlinienentwurf zum digitalen Euro sieht vor, dass dieser neben Bargeld zweites gesetzliches Zahlungsmittel wird. Nur kleine Geschäfte sollen das Recht haben, die Annahme des digitalen Euro durch einseitige Erklärung auszuschließen, etwa durch ein Schild an der Ladentür. Allen anderen kommerziellen Zahlungsempfängern würde das verboten.
Im Gegensatz dazu sieht der Entwurf für die Bargeldrichtlinie vor, dass weiterhin jedes Geschäft durch einseitige Erklärung die Annahme von Euro-Bargeld ablehnen kann. Es soll dabei von der freiwilligen Vereinbarung ausgegangen werden, dass nur unbar bezahlt werden kann, falls etwa jemand trotz eine solchen Hinweisschildes die betreffende Verkaufsstelle betritt. Staatliche Stellen, bei denen man grundsätzlich nicht von Freiwilligkeit ausgehen kann, sollen dennoch das Recht haben, Bargeldannahme zu verweigern, wenn das im öffentlichen Interesse liegt. Das wird schon angenommen, wenn es den Staat billiger kommt, kein Bargeld anzunehmen.
Die Kommission will lediglich den Regierungen aufgeben, Gegenmaßnahmen zu ergreifen, wenn sie feststellt, dass die Bargeld-Annahmeverweigerung so weit verbreitet ist, dass man nicht mehr in der Regel mit Bargeld bezahlen kann. Dann wäre es vermutlich in der Regel bereits zu spät, um das Bargeld noch zu retten.
EZB gegen Kommission
In ihrer am 16. Oktober veröffentlichten Stellungnahme <5> stellt sich die EZB entschieden gegen die von der Kommission beabsichtigte Benachteiligung von Münzen und Scheinen als Zahlungsmittel gegenüber dem künftigen digitalen Zentralbankgeld. Eine Pressemitteilung dazu gab es allerdings nicht. Ich bin durch einen Beitrag <6> des (hervorragenden) Journalisten Nick Corbishley auf Naked Capitalism darauf aufmerksam geworden.
Die EZB schreibt (übersetzt):


„Es sollte eine neue Bestimmung in den Verordnungsvorschlag aufgenommen werden, die klarstellt, dass der einseitige Ausschluss von Bargeld im Voraus verboten ist. Die EZB schlägt ferner vor, die Definition des Begriffs „einseitiger Ausschluss von Bargeld im Voraus“ im Verordnungsvorschlag so zu ändern, das klargestellt wird, dass dieser Begriff sowohl „Kein-Bargeld“-Praktiken (z. B. „Kein Bargeld“-Schilder an Geschäftseingängen oder Verkaufsstellen) umfasst, als auch Vertragsbedingungen, die nicht individuell ausgehandelt wurden (z. B. vorformulierte Standardverträge). Darüber hinaus sollte (…) festgelegt werden, dass die Beweislast einer vorherigen Vereinbarung zwischen dem Zahler und dem Zahlungsempfänger über ein anderes Zahlungsmi...
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