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Nach Ablauf der Spekulationsfrist geht der Fiskus leer aus, wenn eine Immobilie mit Gewinn veräußert wird. Für Kapitalanlagen sind das zehn Jahre. Bei selbst genutztem Wohnraum endet die Frist bereits im zweiten Kalenderjahr nach dem Kaufjahr. Eine Mutter hatte für ihre drei studierenden Söhne eine Wohnung zum Preis von 130.000 Euro erworben. Sechs Jahre später verkaufte sie für 350.000 Euro. Das Finanzamt verlangte Steuern auf den Gewinn. Die Dame weigerte sich, schließlich wohnten dort ausschließlich ihre Kinder, und zwar unentgeltlich. Den Rechtsstreit verlor sie: Das Überlassen an Kinder gilt nur dann als Selbstnutzung, wenn der Nachwuchs kindergeldberechtigt ist. Das war hier nicht mehr der Fall.
Aktenzeichen IXR 28/21
Weitere aktuelle Urteile und Steuer-Tipps zu finden Sie auch in der Rubrik Recht & Steuern unserer Homepage.
Unsere Homepage: Haus.de
Email: [email protected]
By DAS HAUSNach Ablauf der Spekulationsfrist geht der Fiskus leer aus, wenn eine Immobilie mit Gewinn veräußert wird. Für Kapitalanlagen sind das zehn Jahre. Bei selbst genutztem Wohnraum endet die Frist bereits im zweiten Kalenderjahr nach dem Kaufjahr. Eine Mutter hatte für ihre drei studierenden Söhne eine Wohnung zum Preis von 130.000 Euro erworben. Sechs Jahre später verkaufte sie für 350.000 Euro. Das Finanzamt verlangte Steuern auf den Gewinn. Die Dame weigerte sich, schließlich wohnten dort ausschließlich ihre Kinder, und zwar unentgeltlich. Den Rechtsstreit verlor sie: Das Überlassen an Kinder gilt nur dann als Selbstnutzung, wenn der Nachwuchs kindergeldberechtigt ist. Das war hier nicht mehr der Fall.
Aktenzeichen IXR 28/21
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