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Wenn der Vermieter berechtigten Eigenbedarf an einer Wohnung anmeldet, müssen sich die Mieterinnen und Mieter eine neue Bleibe suchen. Vor genau diesem Problem standen Mieter in Berlin, die bislang sehr günstig wohnten. In vergleichbarer Preislage konnten sie keine neue Wohnung finden. Um eine Räumungsklage abzuwenden, machten sie ihre vergebliche, intensive Suche als Härtefall geltend (§ 574 Abs 1 und 2 BGB). Die drohende Obdachlosigkeit wiege schwerer als der Wunsch der Vermieterin, künftig nicht mehr aus dem Umland zu ihrer Arbeitsstätte pendeln zu müssen. In seinem Urteil berücksichtigte das Landgericht Berlin die Interessen beider Parteien: Die Mietenden bekommen noch zwei Jahre Zeit, eine Ersatzwohnung zu finden, zahlen aber fortan eine höhere, marktübliche Miete. (Aktenzeichen 67 S 264/22)
By DAS HAUSWenn der Vermieter berechtigten Eigenbedarf an einer Wohnung anmeldet, müssen sich die Mieterinnen und Mieter eine neue Bleibe suchen. Vor genau diesem Problem standen Mieter in Berlin, die bislang sehr günstig wohnten. In vergleichbarer Preislage konnten sie keine neue Wohnung finden. Um eine Räumungsklage abzuwenden, machten sie ihre vergebliche, intensive Suche als Härtefall geltend (§ 574 Abs 1 und 2 BGB). Die drohende Obdachlosigkeit wiege schwerer als der Wunsch der Vermieterin, künftig nicht mehr aus dem Umland zu ihrer Arbeitsstätte pendeln zu müssen. In seinem Urteil berücksichtigte das Landgericht Berlin die Interessen beider Parteien: Die Mietenden bekommen noch zwei Jahre Zeit, eine Ersatzwohnung zu finden, zahlen aber fortan eine höhere, marktübliche Miete. (Aktenzeichen 67 S 264/22)

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