Am 26. August 1789 verkündete die Nationalversammlung nach amerikanischen Vorbild die „Erklärung der Rechte des Menschen und Bürgers“, die zu den bis heute wichtigsten Errungenschaften der Revolution gehört, obwohl 1789 die Frauen sowie die Sklaven in den Kolonien Frankreichs von diesen Rechten vorerst noch ausgenommen waren. Auch dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, unserer Verfassung, sind die Menschenrechte vorangestellt.
1791 war dann auch die Verfassung fertig und Frankreich wurde eine konstitutionelle Monarchie.