Der Deutsche Anwaltverein hat das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zu Strafverfahren gelobt. Auch Grüne und FDP sprachen von einer Stärkung des Rechtsstaats. Vertreter der CDU beklagten dagegen eine bittere Entscheidung für die Angehörigen von Mordopfern. Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass in Fällen von Mord oder Kriegsverbrechen Freigesprochene nicht erneut angeklagt werden können. In dem Fall ging es um die Vergewaltigung und Ermordung einer 17-Jährigen aus dem Landkreis Celle vor mehr als 40 Jahren. Der Angeklagte wurde damals freigesprochen. Erst später gab es die DNA-Analyse. Eine solche ergab, dass der Freigesprochene doch Täter sein könnte. Die Richterinnen und Richter in Karlsruhe kippten damit eine umstrittene Reform, die 2021 beschlossen worden war. Dadurch konnten solche Strafprozesse wieder aufgenommen werden. Das Verfassungsgericht sagt jetzt aber, das Grundgesetz schütze sowohl bereits einmal verurteilte als auch freigesprochene Menschen.