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IFM 56: Scheidung: Was wird aus der Immobilie?

04.26.2018 - By Otto & KollegenPlay

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Als Immobiliengutachter haben wir es oft mit Trennungsszenarien zu tun. Das ist nicht immer einfach, weil sich nicht alle Ehepartner „im Einvernehmen“ trennen. Oft stören Wut oder Verletzung die Kommunikation.

Das ist verständlich, denn meistens wurde die Immobilie gemeinsam angeschafft, als Erfüllung eines gemeinsamen Traumes, den es nicht mehr gibt und der dann nicht selten einer neuen Zukunft im Weg steht. Dennoch ist es meist der größte Vermögensgegenstand, den beide besitzen. Wer wollte verlangen, dass man da stets rational und ruhig agiert?

Glücklicherweise erreichen uns in unserer Sozietät überwiegend vernünftige (Ex-)Paare, die nach wie vor auf Augenhöhe und überwiegend sehr vernünftig kommunizieren. Aber auch Anwälte melden sich bei uns, die – oft mit dem gegnerischen Anwalt – Sachverstand für Immobilien im Namen Ihrer Mandanten suchen, die kein Wort mehr miteinander reden.

Wenn sich Zwei streiten, dann in der Regel auch um den Wert der Immobilie. Da ist es durchaus verständlich, wenn ein Partner unterstellt, dass der andere jetzt „seinen“ Gutachter bringt, um die Dinge in seine Richtung zu neigen.

Da wir aber der Neutralität verpflichtet sind, ist das eine falsche Vorstellung - der wir trotzdem oft begegnen. Es hat wenig Sinn, einen seriösen Gutachter für sich einvernehmen zu wollen – das kann nur klappen, wenn ein unseriöser Gutachter im Spiel ist. Faustregel: Je mehr Qualifizierungen und Zertifizierungen ein Gutachter vorzuweisen hat, desto korrekter und seriöser dürfte das Ergebnis sein.

Auch die Möglichkeit, einen Zweitgutachter zu konsultieren, schafft mehr Klarheit, ist aber auch teurer.

Was ist unser Rat?

Holen Sie den andern ins Boot. Es ist schade um Arbeit, Zeit und Geld, wenn der andere Beteiligte ohnehin dem Gutachten widerspricht, weil er oder sie den Gutachter nicht einmal kennengelernt hat.

Sehen Sie das Gutachten als Basis, nicht als letzten Schluss. Es geht nicht um ein-, zwei- oder fünftausend Euro an Meinungsverschiedenheit. Es geht darum, eine Basis zu finden, über die man verhandeln kann. Man kann natürlich so viele Gutachter beauftragen, bis der Wunschwert dabei ist. Doch am Ende braucht man zu einer Einigung das Einverständnis des anderen. Der nämlich muss keines der Gutachten akzeptieren. Hier hilft nur Vernunft – und auch mal ein Gespräch zu Dritt, bei dem wir als Außenstehende mit Ruhe und Empathie mehr Sachlichkeit einbringen.

Sagen Sie auch mal „ja“. Da ist einfach, aber nicht leicht. Was auch immer passiert ist: Wer sich gegen alles sperrt, der bekommt nicht nur „nicht recht“. Er blockiert auch, dass es weiter geht. Auch, wenn es auf den ersten Blick so scheinen mag, als habe man den anderen jetzt bestraft: Man bestraft sich selber. Denn keine Lösung ist eigentlich immer die schlechteste Lösung. Dann lieber reden – auch, wenn es einem widerstreben mag.

Was alles passieren kann, wenn der Ex-Partner ungeduldig wird, berichten unsere Profis in der hier vorliegenden Ausgabe und natürlich noch vieles mehr!

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