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IFM 66: Warum die Enteignungsdebatte so unsinnig ist.

05.09.2019 - By Otto & KollegenPlay

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„Deutsche Wohnen enteignen – Spekulation bekämpfen“ – mit diesem Schlachtruf macht der „Mietenvolksentscheid e.V.“ eine ungewöhnliche Diskussion auf. Eine innovative Idee oder blanker Unsinn?

Die Deutsche Wohnen verfügt in Berlin über 116.000 Wohneinheiten. Viele davon hat sie vor nicht vielen Jahren dem Land Berlin abgekauft – nicht immer im Top-Zustand, denn öffentliche Wohnungsbaugesellschaften sind auch nicht für Elan bei der Pflege ihrer Bestände und Mieter bekannt.

Nun wollen einige Bürger „Ihre Wohnungen wieder haben“. Das ist erst einmal so sinnvoll, als verkauften Sie Ihr gebrauchtes Fahrrad und fordern es zehn Jahre später zurück, weil sie etwas für Ihr erkranktes Herz tun wollen. Doch wir wollen nicht polemisch werden: Womöglich ist diese Idee ja trotzdem gut und hat eine Chance verdient?

Markus Rosenthal von Wunderflats und Mirko Otto diskutieren über 80 Minuten sachlich und unaufgeregt und liefern erneut eine kurzweilige Sendung.

Ideologischer Kern ist das Postulat „Wohnen sei ein Grundrecht“ – das ist schon intellektuell sehr viel verlangt. Wir finden, dass Internet und Wasser ein Grundrecht sind, aber auch das gibt es nicht kostenlos (obwohl das staatlicherseits sogar möglich wäre).

„Wohnen als Grundrecht“ hieße ja, „kostenlos Wohnungen bauen und bewirtschaften ist ein Grundrecht“ oder „Die Kosten soll irgendjemand anders übernehmen“. Das steht abseits jedes ökonomischen Prinzips.

Selbst, wenn man die Idee der Staatsfinanzierung aus ideologischen oder romantischen Gründen verfolgen will: Die Beträge, die im Raum stehen, sind nicht im Ansatz finanzierbar.

Manche argumentieren, das Land Berlin könnte ja dieses Geld aus den künftig zu erwartenden Mieten „abstottern“. Theoretisch wäre das denkbar. Doch angesichts der Schuldenlast wären dann wieder Mieterhöhungen notwendig, um diese Belastung zu schultern. Das wäre für die Mieter unter Umständen noch schlimmer.

Doch wie soll das Geschehen? Wir urteilen aus unserer Praxis und schauen uns an, wie denn eigentlich die Rahmenbedingungen für die Wohnungswirtschaft wirklich sind.

Warum Wohnen kein Grundrecht werden kann

1. Die Kosten dafür sind abseits jeder Umsetzbarkeit

Bauen ist extrem teuer und langwierig, Baugrund ist rar und teuer. Auch hierbei legt der Staat den Bauherren erhebliche Steine in den Weg, wie Mirko in der Sendung detailliert erläutert.

2. Der Staat sanktioniert niedrige Mieten

Selbst dann, wenn Vermieter aus sozialem Engagement niedrige Mieten ermöglichen, ist das Finanzamt besorgt um seine Steuereinnahmen und übt Druck aus, die Mieten zu erhöhen, um eine „Gewinnerzielungsabsicht“ zu dokumentieren.

Das ist für uns nichts anderes als eine Einmischung des Finanzamtes in die Wohnungspolitik. Wollte der Staat mieterfreundlich sein, hätte er hier einen sinnvollen Ansatzpunkt.

Sprich: Es wird geahndet, niedrige oder gar kostendeckende Mieten zu verlangen. Das hat mehr Gewicht als die Frage, wem denn nun irgendwelche Wohnungen gehören.

Wie war das eigentlich mit der Grundsteuer? Man führte sie in den 1970ern erneut ein, um Vermieter dafür zu sanktionieren, dass sie Wohnungen leer stehen lassen. Ist die Wohnung vermietet, zahlt der Mieter die Grundsteuer – und damit erhöht sich die Miete…

3. Die Mieten sind oft gar nicht zu teuer

Gerade bei kleineren Vermietern ist erwiesen, dass die vereinnahmte Miete regelmäßig deutlich unter der ortsüblichen Miete liegt. Es ist mitnichten so, dass alle Vermieter ihre Mieter auch nur im vollen rechtlichen Rahmen zur Kasse bitten.

4. Der Staat fördert das Bauen nicht

Wer sich einen später zu erzielenden Mietpreis X wünscht, der muss zum Preis von Y bauen. Es kann nicht funktionieren, einen Mietpreis X für die Bürger zu fordern, wenn das mit den Kosten Y einfach wirtschaftlich nicht möglich ist.

Der Staat könnte ja den „Betrag Y“ bezuschussen. Doch das tut er nicht.

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