Für die Kinderbetreuung während der Corona-Pandemie hat die Politik den Anspruch auf Kinderkrankengeld verdoppelt. Allerdings gilt es nicht für Privatversicherte. Eine Hörerin fragt: Was ist mit dem Gleichheitsgrundsatz?
Für die Kinderbetreuung während der Corona-Pandemie hat die Politik den Anspruch auf Kinderkrankengeld verdoppelt. Allerdings gilt es nicht für Privatversicherte. Eine Hörerin fragt: Was ist mit dem Gleichheitsgrundsatz?