Das Landgericht Karlsruhe verhandelt ueber die Nutzung eines Fotos durch einen Blogger ohne die ausdrueckliche Zustimmung des Fotografen. Der Fotograf klagt wegen Verletzung seines Urheberrechts, waehrend die Verteidigung argumentiert, dass die Verlinkung des Bildes im Internet als "nicht-gewerblich" gilt und somit keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Die Entscheidung des Gerichts wird weitreichende Auswirkungen auf die Internetnutzung haben und moeglicherweise einen Praezedenzfall schaffen. Die endgueltige Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe steht noch aus. Besuchen Sie die Website des Gerichts fuer weitere Informationen. [3010] [AI-generated content]