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Das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen dürfte weitgehend von den meisten Menschen als eher schlechte Idee empfunden werden. Trotzdem, so beschreibt es auch Philipp Burchert in dieser Folge "Recht in Sachsen", sind Promille-Verstöße keine Seltenheit.
Burchert ist Fachanwalt für Verkehrsrecht bei der Kanzlei KUCKLICK Dresdner Fachanwälte. Im Podcast erklärt er, welche Promillegrenzen es in Deutschland gibt, worin sich die juristischen Begriffe relative und absolute Fahruntüchtigkeit unterscheiden, worauf es im Zuge einer MPU ankommt, wie sich die Rechtssprechung durch die Teillegalisierung von Cannabis geändert hat - und welche rechtlichen Irrtümer es rund um Alkohol- und Drogenverstöße im Straßenverkehr gibt.
Eins stellt der Anwalt unmissverständlich klar: Wer vor dem Fahren nichts trinkt, ist auf der sicheren Seite. Und wer es doch tut, kann überdies noch eine Menge falsch machen. Das fange beispielsweise schon bei der Situation des Feststellens einer sogenannten Trunkenheitsfahrt an. "Viele wissen nicht, dass das Pusten im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle immer freiwillig ist", erklärt Burchert. Man müsse dabei nicht mitwirken. Denn: "Im Zweifel liefert man durch das Pusten und den dann festgestellten Atemalkoholwert überhaupt erst den Anlass, dass danach eine Blutentnahme erfolgt."
Die Blutprobe bzw. der dabei festgestellte Wert ist in der rechtlichen Bewertung eines Verstoßes ausschlaggebend. Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahre gilt ohnehin 0,0 Promille, als Faustregel kann man sich aber merken: Ab 0,3 Promille kann es für jeden kritisch werden. Nämlich dann, so erklärt es Burchert, wenn Ausfallerscheinungen dazukommen oder eine Gefährdung des Straßenverkehrs.
Schließlich benennt der Verkehrsrechtler die wichtigsten Grenzwerte und erläutert die Folgen. Diese können zum Teil weitreichend sein, sie variieren je nach Schwere des Verstoßes und hängen in der Regel von der Frage ab, ob man sich noch im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit bewegt oder schon ein Straftatbestand erfüllt wird.
Nicht selten kommt es zu hohen Geldstrafen, Fahrverbot oder Führerscheinentzug und Vorgaben wie etwa dem Ablegen von Abstinenznachweisen oder dem erfolgreichen Absolvieren einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). Wie man sich am besten verhält, wenn so etwas droht, dazu gibt Philipp Burchart ausführlich Rat. Außerdem erklärt der Anwalt, warum Alkoholfahrten mit einem E-Scooter anders behandelt werden als mit einem Fahrrad.
By Sächsische.deDas Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen dürfte weitgehend von den meisten Menschen als eher schlechte Idee empfunden werden. Trotzdem, so beschreibt es auch Philipp Burchert in dieser Folge "Recht in Sachsen", sind Promille-Verstöße keine Seltenheit.
Burchert ist Fachanwalt für Verkehrsrecht bei der Kanzlei KUCKLICK Dresdner Fachanwälte. Im Podcast erklärt er, welche Promillegrenzen es in Deutschland gibt, worin sich die juristischen Begriffe relative und absolute Fahruntüchtigkeit unterscheiden, worauf es im Zuge einer MPU ankommt, wie sich die Rechtssprechung durch die Teillegalisierung von Cannabis geändert hat - und welche rechtlichen Irrtümer es rund um Alkohol- und Drogenverstöße im Straßenverkehr gibt.
Eins stellt der Anwalt unmissverständlich klar: Wer vor dem Fahren nichts trinkt, ist auf der sicheren Seite. Und wer es doch tut, kann überdies noch eine Menge falsch machen. Das fange beispielsweise schon bei der Situation des Feststellens einer sogenannten Trunkenheitsfahrt an. "Viele wissen nicht, dass das Pusten im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle immer freiwillig ist", erklärt Burchert. Man müsse dabei nicht mitwirken. Denn: "Im Zweifel liefert man durch das Pusten und den dann festgestellten Atemalkoholwert überhaupt erst den Anlass, dass danach eine Blutentnahme erfolgt."
Die Blutprobe bzw. der dabei festgestellte Wert ist in der rechtlichen Bewertung eines Verstoßes ausschlaggebend. Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahre gilt ohnehin 0,0 Promille, als Faustregel kann man sich aber merken: Ab 0,3 Promille kann es für jeden kritisch werden. Nämlich dann, so erklärt es Burchert, wenn Ausfallerscheinungen dazukommen oder eine Gefährdung des Straßenverkehrs.
Schließlich benennt der Verkehrsrechtler die wichtigsten Grenzwerte und erläutert die Folgen. Diese können zum Teil weitreichend sein, sie variieren je nach Schwere des Verstoßes und hängen in der Regel von der Frage ab, ob man sich noch im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit bewegt oder schon ein Straftatbestand erfüllt wird.
Nicht selten kommt es zu hohen Geldstrafen, Fahrverbot oder Führerscheinentzug und Vorgaben wie etwa dem Ablegen von Abstinenznachweisen oder dem erfolgreichen Absolvieren einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). Wie man sich am besten verhält, wenn so etwas droht, dazu gibt Philipp Burchart ausführlich Rat. Außerdem erklärt der Anwalt, warum Alkoholfahrten mit einem E-Scooter anders behandelt werden als mit einem Fahrrad.