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Die Informationslage über Sportbootführerscheine in Deutschland ist etwas verwirrend, daher habe ich dir eine extra Folge gesprochen, in der es nur um die Sportbootführerscheine geht.
Zunächst einmal die allgemeine Info, dass es eine Trennung gibt zwischen Motorbootscheinen und Segelscheinen.
Alles was jetzt folgt gilt für Deutschland, nicht für Österreich und die Schweiz, die haben ihre eigenen Sportbootführerscheine und da kenne ich mich nicht aus. Und nun noch eine Anmerkung. Es wird in Deutschland zwischen amtlichen und nichtamtlichen Sportbootführerscheinen unterschieden und ob mit Motor oder unter Segel.
MotorbootscheineAuf deutschen Schifffahrtsstraßen sind für Motorbootfahrer amtlich vorgeschrieben:
Auf Binnenschifffahrtsstraßen wie Donau, Mosel usw. und den Schifffahrtskanälen ist der Sportbootführerschein Binnen-Motor ab 15 PS (11,03 KW) zwingend erforderlich. Ausnahme: Auf dem Rhein schon ab 5 PS (3,68 KW). (hier geht es zur Verordnung und hier geht es zu den Richtlinien zum Schein - klick)
Auf Seen (z.B. Starnberger See, Chiemsee, Ammersee usw.) ist in der Regel kein Motorbootschein vorgeschrieben, da diese Gewässer keine Schifffahrtsstraßen sind, allerdings kann es trotzdem sein, dass du für die Nutzung der Gewässer mit deinem eigenen Boot einen Schein vorlegen musst (bitte vorher informieren).
Im Küstenbereich ist der Sportbootführerschein See (SBF See) bis 12 Seemeilen Abstand von der Küste entfernt und ab 15 PS (11.03 KW) zwingend erforderlich. Dieser Schein gilt an deutschen und ausländischen Küsten und ist ein reiner Motorbootschein. Hier ist die Verordnung und hier die Richtlinie zum Schein (klick)
Auf dem Bodensee gelten ein paar andere Vorschriften: Für Motorboote ab 6 PS (4,4 KW) ist das Bodenseeschifferpatent A vorgeschrieben. Dieses kann durch eine theoretische Ergänzungsprüfung zu einem der beiden Sportbootführerscheine (Binnen oder Motor) erworben werden. Eine Praxisprüfung am Bodensee ist dann nicht mehr erforderlich. Du kannst auch am Bodensee deine Scheine machen, dann beinhalten die alles.
Auf einigen Gewässern wie zum Beispiel vor meiner Haustür auf der Saar oder auf Teilen der Müritz darf ein gechartertes Boot mit einer "Charterbescheinigung" bewegt werden. Du bekommst dann vom Vercharterer eine Einweisung und einen Beleg darüber, dies ist aber kein Führerschein!!!. Du hast dann auch ein paar Einschränkungen: du darfst nicht Nachts fahren, nur maximal 12 km/h, die Genehmigung ist zeitlich begrenzt auf auf bestimmte Reviere und sie kostet Geld und beim nächsten Mal muss sie wieder neu erworben werden. (also vielleicht doch den Sportbootführerschein Binnen machen :-) ).
Im Ausland gilt:
Die Sportbootführerscheine die in Deutschland vorgeschrieben sind gelten für Deutsche auch im Ausland. Wenn also ein Italiener in italienischen Gewässern erst ab 20 PS einen Führerschein braucht, muss der Deutsche trotzdem ab 15 PS den Schein haben.
Segelscheinehier gibt es noch mehr zu lesen: www.segelpodcast.com
By Erlebtes Wissen über Segeln, Wale und Delfine und Mee(h)r von Monika Bubel und ihren Interviewpartnern. Mo-Mi-FrDie Informationslage über Sportbootführerscheine in Deutschland ist etwas verwirrend, daher habe ich dir eine extra Folge gesprochen, in der es nur um die Sportbootführerscheine geht.
Zunächst einmal die allgemeine Info, dass es eine Trennung gibt zwischen Motorbootscheinen und Segelscheinen.
Alles was jetzt folgt gilt für Deutschland, nicht für Österreich und die Schweiz, die haben ihre eigenen Sportbootführerscheine und da kenne ich mich nicht aus. Und nun noch eine Anmerkung. Es wird in Deutschland zwischen amtlichen und nichtamtlichen Sportbootführerscheinen unterschieden und ob mit Motor oder unter Segel.
MotorbootscheineAuf deutschen Schifffahrtsstraßen sind für Motorbootfahrer amtlich vorgeschrieben:
Auf Binnenschifffahrtsstraßen wie Donau, Mosel usw. und den Schifffahrtskanälen ist der Sportbootführerschein Binnen-Motor ab 15 PS (11,03 KW) zwingend erforderlich. Ausnahme: Auf dem Rhein schon ab 5 PS (3,68 KW). (hier geht es zur Verordnung und hier geht es zu den Richtlinien zum Schein - klick)
Auf Seen (z.B. Starnberger See, Chiemsee, Ammersee usw.) ist in der Regel kein Motorbootschein vorgeschrieben, da diese Gewässer keine Schifffahrtsstraßen sind, allerdings kann es trotzdem sein, dass du für die Nutzung der Gewässer mit deinem eigenen Boot einen Schein vorlegen musst (bitte vorher informieren).
Im Küstenbereich ist der Sportbootführerschein See (SBF See) bis 12 Seemeilen Abstand von der Küste entfernt und ab 15 PS (11.03 KW) zwingend erforderlich. Dieser Schein gilt an deutschen und ausländischen Küsten und ist ein reiner Motorbootschein. Hier ist die Verordnung und hier die Richtlinie zum Schein (klick)
Auf dem Bodensee gelten ein paar andere Vorschriften: Für Motorboote ab 6 PS (4,4 KW) ist das Bodenseeschifferpatent A vorgeschrieben. Dieses kann durch eine theoretische Ergänzungsprüfung zu einem der beiden Sportbootführerscheine (Binnen oder Motor) erworben werden. Eine Praxisprüfung am Bodensee ist dann nicht mehr erforderlich. Du kannst auch am Bodensee deine Scheine machen, dann beinhalten die alles.
Auf einigen Gewässern wie zum Beispiel vor meiner Haustür auf der Saar oder auf Teilen der Müritz darf ein gechartertes Boot mit einer "Charterbescheinigung" bewegt werden. Du bekommst dann vom Vercharterer eine Einweisung und einen Beleg darüber, dies ist aber kein Führerschein!!!. Du hast dann auch ein paar Einschränkungen: du darfst nicht Nachts fahren, nur maximal 12 km/h, die Genehmigung ist zeitlich begrenzt auf auf bestimmte Reviere und sie kostet Geld und beim nächsten Mal muss sie wieder neu erworben werden. (also vielleicht doch den Sportbootführerschein Binnen machen :-) ).
Im Ausland gilt:
Die Sportbootführerscheine die in Deutschland vorgeschrieben sind gelten für Deutsche auch im Ausland. Wenn also ein Italiener in italienischen Gewässern erst ab 20 PS einen Führerschein braucht, muss der Deutsche trotzdem ab 15 PS den Schein haben.
Segelscheinehier gibt es noch mehr zu lesen: www.segelpodcast.com