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In dieser Folge klären wer in Deutschland bei der Bundestagswahl wählen zur sich zur Wahl stellen darf.
Wir sprechen über das aktive und passive Wahlrecht, welche Neuerungen aus 2019 Menschen mit Behinderungen das Wählen erleichtern, über die Geschichte des Wahlalters in Deutschland und ob sich das ändern soll.
Nachtrag: Ein*e Abgeordnete*r muss volljährig sein und seit mindestens einem Jahr die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Um Bundeskanzler*in zu werden, muss man mindestens 18 Jahre alt sein und über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen. Der Geburtsort ist egal. Es nicht erforderlich, dass man ein Mitglied des Bundestages ist. Also könnten auch im Ausland geborene deutsche Staatsbürger*innen Bundeskanzler*in werden.
Beim Bundespräsidenten ist ähnlich, nur das hier ein Mindestalter von 40 Jahren besteht.
Informationsquellen: Homepage Bundeszentrale für Politische Bildung; Homepage Deutscher Bundestag; Homepage Bundeswahlleiter
By Vic und Toni5
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In dieser Folge klären wer in Deutschland bei der Bundestagswahl wählen zur sich zur Wahl stellen darf.
Wir sprechen über das aktive und passive Wahlrecht, welche Neuerungen aus 2019 Menschen mit Behinderungen das Wählen erleichtern, über die Geschichte des Wahlalters in Deutschland und ob sich das ändern soll.
Nachtrag: Ein*e Abgeordnete*r muss volljährig sein und seit mindestens einem Jahr die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Um Bundeskanzler*in zu werden, muss man mindestens 18 Jahre alt sein und über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen. Der Geburtsort ist egal. Es nicht erforderlich, dass man ein Mitglied des Bundestages ist. Also könnten auch im Ausland geborene deutsche Staatsbürger*innen Bundeskanzler*in werden.
Beim Bundespräsidenten ist ähnlich, nur das hier ein Mindestalter von 40 Jahren besteht.
Informationsquellen: Homepage Bundeszentrale für Politische Bildung; Homepage Deutscher Bundestag; Homepage Bundeswahlleiter