drei F+ - Der Franke und Bornberg Podcast zu Versicherungen, Finanzen und Nachhaltigkeit

#1 - Konkrete Verweisung (1/3) - Gespräch mit Bettina Bredow, MunichRe


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Was der Verzicht auf die konkrete Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherungs bedeutet

Zeitenwende in der Einkommensabsicherung?

Was der Verzicht auf die konkrete Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung bedeutet.

Das Thema Verweisung ist komplex und bietet jede Menge Stoff zur Diskussion.

Wir widmen uns daher den aktuellen Fragen rund um die jüngsten Entwicklungen in einer Dreierfolge unseres Podcasts.

Dabei gehen wir mit Ihnen gemeinsam auf Fakten- und vielleicht sogar Sinnsuche. Im besten Fall erweitern wir dabei unseren Horizont.

Michael Franke geht auf die Basics zur Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung ein und spricht mit Bettina Bredow, Head of Claims Life & Health – für Continental Europe und Israel bei der MunichRe, dem weltweit größten Rückversicherer, über die Bedenken aus der Perspektive eines Rückversicherers.

Im zweiten Teil dieser Serie spricht Michael Franke mit Fabian von Löbbecke, Vorstand HDI Lebensversicherung AG – dem Versicherer, der jetzt auf die konkrete Verweisung verzichtet.

Teil drei widmet sich der Frage, worum es in der Beratung zu Absicherung der Arbeitskraft eigentlich geht und warum gerade kleine Renten ein Problem für den Verzicht auf die konkrete Verweisung darstellen können.

Quellen:

Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG)

§ 172 Leistung des Versicherers
(1) Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Versicherer verpflichtet, für eine nach Beginn der Versicherung eingetretene Berufsunfähigkeit die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
(2) Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.
(3) Als weitere Voraussetzung einer Leistungspflicht des Versicherers kann vereinbart werden, dass die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit ausübt oder ausüben kann, die zu übernehmen sie auf Grund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__172.html (Aufruf:24.04.2024)

HDI Lebensversicherung AG

„Konkrete Verweisung und abstrakte Verweisung“
[…] Wichtig: HDI verzichtet auf die abstrakte und konkrete Verweisung. Dadurch ist es für Sie einfacher die Leistungen Ihrer HDI Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch zu nehmen. […]
Quelle: https://www.hdi.de/ratgeber/einkommensschutz/berufsunfaehigkeit/berufsunfaehigkeitsrente-antragstellung-auszahlung/ (Aufruf: 24.04.2024)

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