Falls Sie Stromlieferungen an Dritte nicht rechtskonform gemessen und beim zuständigen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) angezeigt haben, droht Betreibern von Blockheizkraftwerken (BHKW), Photovoltaik- oder anderen Stromerzeugungsanalgen eine rückwirkende Nachzahlung von EEG-Umlagen.
Über diese "EEG-Nachzahlungen bei fehlendem Messkonzept" und über die möglichen Konsequenzen hat Matthias Mett mit Michael Hill von der Kanzlei Fey-Hill-Bunnemann in München gesprochen.
Michael Hill ist seit 2012 im Bereich Energierecht in seiner Kanzlei Fey-Hill-Bunnemann und als Mediator tätig. Zudem schult er Mitarbeiter von Versorgern und Industrieunternehmen.
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