Kampfkunst & Recht. Ein Interview mit RA Thomas Beyer, in dem folgende Fragen erörtert werden:
❎ Was ist rechtlich zu beachten bei der Gründung einer Kampfkunstschule?
❎ Wie ist es um Rechtssicherheit bei der Vertragsgestaltung (AGB, Vollstreckung etc.) bestellt?
❎ Immer mehr Schulen stellen Antrag auf Umsatzsteuerbefreiung – was darf hier nicht übersehen werden?
❎ Notwehr, Nothilfe etc. – wie sieht richtiges Verhalten nach dem „Verteidigungsfall“ aus?
❎ Was gilt es in Sachen Waffenrecht (verbotene Gegenstände) zu bedenken?
❎ Mal angenommen: Man will sich Werbemaßnahmen des Mitbewerbers nicht länger gefallen lassen, ist es da sinnvoll, einen „Angriff“ zu starten?
❎ Mit einer Kampfkunstschule betreibt man in der Regel auch eine Webseite, auf der die eigenen Dienstleistungen oder die Unterrichtssmöglichkeiten in der Schule beschrieben werden. Vom Impressum bis zu den Nutzungsbedingungen – was ist hier ratsam?
❎ Die erst kürzlich geschlossene Mitgliedschaftsvereinbarung wird „widerrufen“. Wann oder in welchen Situationen liegt überhaupt ein Rücktritts- bzw. Widerrufsrecht vor?
❎ Der Klassiker: Schulleiter X erhält eine Kündigung wegen gesundheitlicher Beschwerden. Und nun?
Mehr von Thomas Beyer? Hier:
http://www.landau-beyer.de