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Das Landgericht München I hat am 12. Februar 2024 (Az. 29 O 12157/23) ein Urteil erlassen, das die online-Coaching Szene erfreuen dürfte. Danach muss eine Lernerfolgskontrolle (§ 1 FernUSG) explizit vertraglich vereinbart sein.
Außerdem:
📌 Urteil im Volltext hier lesen.
Die Argumente des Gerichts sind klar: Das FernUSG ist so alt, dass der Gesetzgeber an Videoübertragungen nicht gedacht hat.
Was bedeutet das Urteil?
Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Das OLG München könnte in 2. Instanz anders entscheiden. Zudem hat der BGH all diese Fragen noch nicht geklärt – und am Ende entscheidet allein der BGH über die Auslegung des FernUSG.
By Dr. Max GregerDas Landgericht München I hat am 12. Februar 2024 (Az. 29 O 12157/23) ein Urteil erlassen, das die online-Coaching Szene erfreuen dürfte. Danach muss eine Lernerfolgskontrolle (§ 1 FernUSG) explizit vertraglich vereinbart sein.
Außerdem:
📌 Urteil im Volltext hier lesen.
Die Argumente des Gerichts sind klar: Das FernUSG ist so alt, dass der Gesetzgeber an Videoübertragungen nicht gedacht hat.
Was bedeutet das Urteil?
Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Das OLG München könnte in 2. Instanz anders entscheiden. Zudem hat der BGH all diese Fragen noch nicht geklärt – und am Ende entscheidet allein der BGH über die Auslegung des FernUSG.