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Was war passiert?
Der Trend rund um Dubai-Schokolade ist noch nicht ganz vorbei. Da springt natürlich auch ALDI SÜD auf den Zug auf und verkauft die Schokolade mit der Pistaziencreme-Füllung und Engelshaar (Kadayif).
Auch der Schokoladen-Importeur Wilmers hat Dubai-Schokolade im Angebot.
Da gibt es aber einen Unterschied im Herstellungsland:
◼ Aldi Süd: Türkei
◼ Wilmers: Dubai.
Wilmers meint, dass Dubai-Schokolade nur "echt" ist, wenn sie aus Dubai kommt. Wilmers beantragt deshalb den Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Köln.
Was sagt das LG Köln?
Das Landgericht Köln hat diese Verfügung tatsächlich am erlassen (Az. 33 O 544/24).
Argument:Es besteht die Gefahr, dass Verbraucher über die Herkunft des Produkts getäuscht werden. "Dubai-Schokolade" sei eine geografische Herkunftsangabe (§§ 127 u. 128 MarkenG).
Mit der Zustellung dieser Verfügung an Aldi Süd - sicherlich bereits erfolgt - darf Aldi Süd keine Dubai-Schokolade mehr anbieten, die nicht aus Dubai stammt.
Ist damit der Streit beendet?
Wohl nicht.Aldi Süd kann Rechtsmittel gegen die Verfügung einlegen. Der Streit wird dann beim Oberlandesgericht Köln weitergeführt.
Es ist also noch relativ offen, wie die Sache ausgeht. Dennoch muss sich Aldi Süd bis auf weiteres an die Unterlassungsverfügung halten, wenn der Discounter kein Ordnungsgeld riskieren möchte.
By Dr. Max GregerWas war passiert?
Der Trend rund um Dubai-Schokolade ist noch nicht ganz vorbei. Da springt natürlich auch ALDI SÜD auf den Zug auf und verkauft die Schokolade mit der Pistaziencreme-Füllung und Engelshaar (Kadayif).
Auch der Schokoladen-Importeur Wilmers hat Dubai-Schokolade im Angebot.
Da gibt es aber einen Unterschied im Herstellungsland:
◼ Aldi Süd: Türkei
◼ Wilmers: Dubai.
Wilmers meint, dass Dubai-Schokolade nur "echt" ist, wenn sie aus Dubai kommt. Wilmers beantragt deshalb den Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Köln.
Was sagt das LG Köln?
Das Landgericht Köln hat diese Verfügung tatsächlich am erlassen (Az. 33 O 544/24).
Argument:Es besteht die Gefahr, dass Verbraucher über die Herkunft des Produkts getäuscht werden. "Dubai-Schokolade" sei eine geografische Herkunftsangabe (§§ 127 u. 128 MarkenG).
Mit der Zustellung dieser Verfügung an Aldi Süd - sicherlich bereits erfolgt - darf Aldi Süd keine Dubai-Schokolade mehr anbieten, die nicht aus Dubai stammt.
Ist damit der Streit beendet?
Wohl nicht.Aldi Süd kann Rechtsmittel gegen die Verfügung einlegen. Der Streit wird dann beim Oberlandesgericht Köln weitergeführt.
Es ist also noch relativ offen, wie die Sache ausgeht. Dennoch muss sich Aldi Süd bis auf weiteres an die Unterlassungsverfügung halten, wenn der Discounter kein Ordnungsgeld riskieren möchte.