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In dieser Folge wird es ein wenig kurios und gleichzeitig hochrelevant:
Janine Peine berichtet über ein brandaktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs zur steuerlichen Abziehbarkeit von Pflegezusatzversicherungen.
Bei Katrin-C. Beyer wird es dann kurios, denn sie berichtet von einer Berliner Entscheidung, die unter den Schlagzeilen „Herpes am Geses“ und „Simpotome“ viral ging. Ob ein Attest trotz haarsträubender Rechtschreibfehler überhaupt tauglich ist, um eine Verhandlungsunfähigkeit zu belegen, durfte das Gericht entscheiden.
By ETL ADVISIONIn dieser Folge wird es ein wenig kurios und gleichzeitig hochrelevant:
Janine Peine berichtet über ein brandaktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs zur steuerlichen Abziehbarkeit von Pflegezusatzversicherungen.
Bei Katrin-C. Beyer wird es dann kurios, denn sie berichtet von einer Berliner Entscheidung, die unter den Schlagzeilen „Herpes am Geses“ und „Simpotome“ viral ging. Ob ein Attest trotz haarsträubender Rechtschreibfehler überhaupt tauglich ist, um eine Verhandlungsunfähigkeit zu belegen, durfte das Gericht entscheiden.