DatenĂŒbermittlungen in DrittlĂ€nder können auf die sogenannten Standardvertragsklauseln gestĂŒtzt werden. Die bisherigen Klauseln sind uralt und riechen wohl schon etwas streng - Zeit, dass da mal was Neus kam.. Zudem basierten die alten Klauseln noch auf der alten Rechtslage aus vor-DSGVO-Zeiten. wir schauen uns das neue Vertragswerk mal etwas genauer an und sprechen darĂŒber - wie immer bei reichlich ââââ