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Ab dem 1.1.2026 darfst du geringfügig beschäftigte Mitarbeiter mit AMS-Bezug nicht mehr weiterbeschäftigen – mit nur wenigen Ausnahmen. Was genau sich ändert, wie du rechtzeitig reagierst und welche Frist unbedingt zu beachten ist, erklärt dir der strategische Steuerberater Roman Jagersberger.
By Roman JagersbergerAb dem 1.1.2026 darfst du geringfügig beschäftigte Mitarbeiter mit AMS-Bezug nicht mehr weiterbeschäftigen – mit nur wenigen Ausnahmen. Was genau sich ändert, wie du rechtzeitig reagierst und welche Frist unbedingt zu beachten ist, erklärt dir der strategische Steuerberater Roman Jagersberger.