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Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben zum Schutz ihrer Gesundheit Anspruch auf Zusatzurlaub. Schwerbehinderte und Gleichgestellte müssen auf deren Wunsch hin von Mehrarbeit befreit werden, wobei der Begriff der Mehrarbeit nicht mit Überstunden gleichzusetzen ist. Für den Fall, dass es einem schwerbehinderten Beschäftigen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich sein sollte, die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit vollständig zu erfüllen, hat er zudem ein Recht auf Arbeitszeitverkürzung.
jeweils am Montag und Donnerstag, 6 Uhr
Sie haben (arbeits-)rechtlichen Beratungsbedarf? Dann wenden Sie sich gerne an die Kanzlei Rechtsanwalt Sauerborn oder an die Kanzlei Rechtsanwalt Blaufelder (Daten unter "Links").
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Verantwortlich ist Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn.
By Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn | Rechtsanwalt Thorsten BlaufelderSchwerbehinderte Arbeitnehmer haben zum Schutz ihrer Gesundheit Anspruch auf Zusatzurlaub. Schwerbehinderte und Gleichgestellte müssen auf deren Wunsch hin von Mehrarbeit befreit werden, wobei der Begriff der Mehrarbeit nicht mit Überstunden gleichzusetzen ist. Für den Fall, dass es einem schwerbehinderten Beschäftigen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich sein sollte, die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit vollständig zu erfüllen, hat er zudem ein Recht auf Arbeitszeitverkürzung.
jeweils am Montag und Donnerstag, 6 Uhr
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