
Sign up to save your podcasts
Or
In dieser Folge tauchen wir tief in ein Thema ein, das im Examen gerne übersehen wird – das Strafprozessrecht.
Anhand eines spannenden Beschlusses des LG Flensburg (v. 20.02.2021, BeckRS 2021, 602) besprechen wir die Besorgnis der Befangenheit von Richtern und Schöffen nach §§ 24, 31 StPO.
Konkret geht es um einen Fall, in dem Schöffen am letzten Verhandlungstag vor Weihnachten Schokoweihnachtsmänner an die Ergänzungsschöffen, die Protokollführerin und an die Vertreter der Staatsanwaltschaft verteilten, nicht jedoch an die Angeklagten oder deren Verteidiger*innen.
Wir erklären euch die Zulässigkeits- und Begründetheitsvoraussetzungen und gehen auf den ausschlaggebenden Prüfungsmaßstab ein. Zudem beleuchten wir den Zweck der §§ 22 ff. StPO und ihre verfassungsrechtliche Verankerung in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG.
Ob in der mündlichen Prüfung, als Zusatzfrage im Examen oder im Referendariat: Dieses Thema gehört ins Pflicht-Repertoire.
Viel Spaß! Wir freuen uns wie immer auf euer Feedback.
Schaut auch gerne auf unserem Instagram vorbei.
In dieser Folge tauchen wir tief in ein Thema ein, das im Examen gerne übersehen wird – das Strafprozessrecht.
Anhand eines spannenden Beschlusses des LG Flensburg (v. 20.02.2021, BeckRS 2021, 602) besprechen wir die Besorgnis der Befangenheit von Richtern und Schöffen nach §§ 24, 31 StPO.
Konkret geht es um einen Fall, in dem Schöffen am letzten Verhandlungstag vor Weihnachten Schokoweihnachtsmänner an die Ergänzungsschöffen, die Protokollführerin und an die Vertreter der Staatsanwaltschaft verteilten, nicht jedoch an die Angeklagten oder deren Verteidiger*innen.
Wir erklären euch die Zulässigkeits- und Begründetheitsvoraussetzungen und gehen auf den ausschlaggebenden Prüfungsmaßstab ein. Zudem beleuchten wir den Zweck der §§ 22 ff. StPO und ihre verfassungsrechtliche Verankerung in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG.
Ob in der mündlichen Prüfung, als Zusatzfrage im Examen oder im Referendariat: Dieses Thema gehört ins Pflicht-Repertoire.
Viel Spaß! Wir freuen uns wie immer auf euer Feedback.
Schaut auch gerne auf unserem Instagram vorbei.