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Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Thorsten Blaufelder erläutern in der 2. Folge, in welchen Fällen ein Arbeitgeber für den Abschluss eines befristeten Vertrags keinen Sachgrund benötigt (§ 14 Abs. 2, Abs. 3 TzBfG) und wo die Grenzen für dieses Befristungsmodell verlaufen. Im Anschluss gehen beide auf die Vorschrift des § 14 Abs. 1 TzBfG ein, der beispielshaft zahlreiche Sachgründe für befristete Arbeitsverträge nennt (z. B. vorübergehender Bedarf, Erprobung, Vertretung, Eigenart der Arbeitsleistung, etc.).
jeweils am Montag und Donnerstag, 6 Uhr
Sie haben (arbeits-)rechtlichen Beratungsbedarf? Dann wenden Sie sich gerne an die Kanzlei Rechtsanwalt Sauerborn oder an die Kanzlei Rechtsanwalt Blaufelder (Daten unter "Links").
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Webseite der Kanzlei Sauerborn
Verantwortlich ist Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn.
By Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn | Rechtsanwalt Thorsten BlaufelderDie Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Thorsten Blaufelder erläutern in der 2. Folge, in welchen Fällen ein Arbeitgeber für den Abschluss eines befristeten Vertrags keinen Sachgrund benötigt (§ 14 Abs. 2, Abs. 3 TzBfG) und wo die Grenzen für dieses Befristungsmodell verlaufen. Im Anschluss gehen beide auf die Vorschrift des § 14 Abs. 1 TzBfG ein, der beispielshaft zahlreiche Sachgründe für befristete Arbeitsverträge nennt (z. B. vorübergehender Bedarf, Erprobung, Vertretung, Eigenart der Arbeitsleistung, etc.).
jeweils am Montag und Donnerstag, 6 Uhr
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