In dieser Folge werden die wesentlichen Eckpunkte der EU Taxonomie Verordnung besprochen. Im Zentrum stehen vor allem die sechs Umweltziele, die im ersten Schritt von der EU als nachhaltige Wirtschaftspraktiken definiert wurden:
- Klimaschutz
- Anpassung an den Klimawandel
- Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
- Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
- Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
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