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In unserer dritten Folge setzen wir uns nach zwei kurzen Hausmitteilungen mit dem sogenannten Haagjøringskød-Fall (RG, Urteil vom 8.6.1920 = RGZ 99, 147) auseinander. Ein skurriler Fall, der zu den absoluten Klassikern im Zivilrecht gehört. Er ist essenzieller Bestandteil jeder BGB-AT-Vorlesung.
By FelixIn unserer dritten Folge setzen wir uns nach zwei kurzen Hausmitteilungen mit dem sogenannten Haagjøringskød-Fall (RG, Urteil vom 8.6.1920 = RGZ 99, 147) auseinander. Ein skurriler Fall, der zu den absoluten Klassikern im Zivilrecht gehört. Er ist essenzieller Bestandteil jeder BGB-AT-Vorlesung.