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In der neuen Folge von Anwalt & Architekt sprechen Dr. Norbert Reuber, David Poschen und Max Hoederath mit den beiden Gästen Dr. Marvin Klein und Alexander Thesling (HECKER WERNER HIMMELREICH) über die jüngste Novelle im Bauplanungsrecht – den Bauturbo.
Wir beleuchten, was wirklich drinsteckt, was nicht, wo Chancen entstehen und wo Grenzen bleiben. Eine Folge für alle, die sich fragen:
Zündet der Bauturbo wirklich, oder verpufft er im juristischen Kleingedruckten?
Novelle des BauGB – mit Fokus auf Wohnraumschaffung
Vereinfachungen für Innenentwicklung, Umnutzung und punktuell auch für den Außenbereich
„Bauturbo“ ist eigentlich ein Planungsturbo, kein Bau-Turbo
Erweiterte Befreiungsmöglichkeiten nach § 31 BauGB
Neuer Zuschnitt für § 34 BauGB und Innenentwicklungsoptionen
Experimentierklausel § 246e BauGB – der „große Hebel“
Bedeutung der gemeindlichen Zustimmung nach § 36a BauGB
Mehr Entscheidungsspielräume, aber auch mehr Verantwortung
Zustimmung ist Ermessenssache, kein Rechtsanspruch
Kommunen können Bedingungen stellen (z. B. Quoten für sozialen Wohnungsbau)
Bauordnungsrecht bleibt unberührt (Abstandsflächen, Brandschutz etc.)
Naturschutzrecht, Artenschutz, Forstrecht gelten uneingeschränkt
Keine echten Beschleunigungen beim Bau selbst, nur beim Planungsprozess
Optionale Abweichungen per Bauleitplanung
Lärmkontingente möglich
Flexiblere Kombination aus Maßnahmen beim Emittenten und beim Wohngebäude
Umnutzung eines innerstädtischen Gewerbebaus zu Wohnraum
Wohnnutzung an der Grenze zum Außenbereich
Erste Einblicke in kommunale Unsicherheiten und unterschiedliche Herangehensweisen
🔎 Kernthemen der Folge:
1. Was steckt im Bauturbo?
2. Neue Flexibilitätsinstrumente
3. Rolle der Kommunen
4. Was der Bauturbo NICHT ändert
5. Lärmschutz & TA Lärm
6. Beispiele aus der Praxis
7. Fazit: Der Bauturbo schafft neue Wege, vor allem für den Wohnungsbau – aber nur, wenn Kommunen aktiv mitgehen.
Er ist kein Freibrief, kein Baubeschleuniger und kein Ersatz für sauberes Projektmanagement.
Mit:
#Podcast #Bauturbo #Bauen #Baurecht #Wohnungsbau #Planungsrecht #Reformen #AnwaltUndArchitekt
Impressum: https://www.hwhlaw.de/impressum/
By "Anwalt und Architekt" Podcast-TeamIn der neuen Folge von Anwalt & Architekt sprechen Dr. Norbert Reuber, David Poschen und Max Hoederath mit den beiden Gästen Dr. Marvin Klein und Alexander Thesling (HECKER WERNER HIMMELREICH) über die jüngste Novelle im Bauplanungsrecht – den Bauturbo.
Wir beleuchten, was wirklich drinsteckt, was nicht, wo Chancen entstehen und wo Grenzen bleiben. Eine Folge für alle, die sich fragen:
Zündet der Bauturbo wirklich, oder verpufft er im juristischen Kleingedruckten?
Novelle des BauGB – mit Fokus auf Wohnraumschaffung
Vereinfachungen für Innenentwicklung, Umnutzung und punktuell auch für den Außenbereich
„Bauturbo“ ist eigentlich ein Planungsturbo, kein Bau-Turbo
Erweiterte Befreiungsmöglichkeiten nach § 31 BauGB
Neuer Zuschnitt für § 34 BauGB und Innenentwicklungsoptionen
Experimentierklausel § 246e BauGB – der „große Hebel“
Bedeutung der gemeindlichen Zustimmung nach § 36a BauGB
Mehr Entscheidungsspielräume, aber auch mehr Verantwortung
Zustimmung ist Ermessenssache, kein Rechtsanspruch
Kommunen können Bedingungen stellen (z. B. Quoten für sozialen Wohnungsbau)
Bauordnungsrecht bleibt unberührt (Abstandsflächen, Brandschutz etc.)
Naturschutzrecht, Artenschutz, Forstrecht gelten uneingeschränkt
Keine echten Beschleunigungen beim Bau selbst, nur beim Planungsprozess
Optionale Abweichungen per Bauleitplanung
Lärmkontingente möglich
Flexiblere Kombination aus Maßnahmen beim Emittenten und beim Wohngebäude
Umnutzung eines innerstädtischen Gewerbebaus zu Wohnraum
Wohnnutzung an der Grenze zum Außenbereich
Erste Einblicke in kommunale Unsicherheiten und unterschiedliche Herangehensweisen
🔎 Kernthemen der Folge:
1. Was steckt im Bauturbo?
2. Neue Flexibilitätsinstrumente
3. Rolle der Kommunen
4. Was der Bauturbo NICHT ändert
5. Lärmschutz & TA Lärm
6. Beispiele aus der Praxis
7. Fazit: Der Bauturbo schafft neue Wege, vor allem für den Wohnungsbau – aber nur, wenn Kommunen aktiv mitgehen.
Er ist kein Freibrief, kein Baubeschleuniger und kein Ersatz für sauberes Projektmanagement.
Mit:
#Podcast #Bauturbo #Bauen #Baurecht #Wohnungsbau #Planungsrecht #Reformen #AnwaltUndArchitekt
Impressum: https://www.hwhlaw.de/impressum/