Anwalt und Architekt

#32 | Der Bauturbo kommt! Beschleunigung oder nur ein neues Versprechen?


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In der neuen Folge von Anwalt & Architekt sprechen Dr. Norbert Reuber, David Poschen und Max Hoederath mit den beiden Gästen Dr. Marvin Klein und Alexander Thesling (HECKER WERNER HIMMELREICH) über die jüngste Novelle im Bauplanungsrecht – den Bauturbo.

Wir beleuchten, was wirklich drinsteckt, was nicht, wo Chancen entstehen und wo Grenzen bleiben. Eine Folge für alle, die sich fragen:
Zündet der Bauturbo wirklich, oder verpufft er im juristischen Kleingedruckten?

  • Novelle des BauGB – mit Fokus auf Wohnraumschaffung

  • Vereinfachungen für Innenentwicklung, Umnutzung und punktuell auch für den Außenbereich

  • „Bauturbo“ ist eigentlich ein Planungsturbo, kein Bau-Turbo

  • Erweiterte Befreiungsmöglichkeiten nach § 31 BauGB

  • Neuer Zuschnitt für § 34 BauGB und Innenentwicklungsoptionen

  • Experimentierklausel § 246e BauGB – der „große Hebel“

  • Bedeutung der gemeindlichen Zustimmung nach § 36a BauGB

  • Mehr Entscheidungsspielräume, aber auch mehr Verantwortung

  • Zustimmung ist Ermessenssache, kein Rechtsanspruch

  • Kommunen können Bedingungen stellen (z. B. Quoten für sozialen Wohnungsbau)

  • Bauordnungsrecht bleibt unberührt (Abstandsflächen, Brandschutz etc.)

  • Naturschutzrecht, Artenschutz, Forstrecht gelten uneingeschränkt

  • Keine echten Beschleunigungen beim Bau selbst, nur beim Planungsprozess

  • Optionale Abweichungen per Bauleitplanung

  • Lärmkontingente möglich

  • Flexiblere Kombination aus Maßnahmen beim Emittenten und beim Wohngebäude

  • Umnutzung eines innerstädtischen Gewerbebaus zu Wohnraum

  • Wohnnutzung an der Grenze zum Außenbereich

  • Erste Einblicke in kommunale Unsicherheiten und unterschiedliche Herangehensweisen

🔎 Kernthemen der Folge:

1. Was steckt im Bauturbo?

2. Neue Flexibilitätsinstrumente

3. Rolle der Kommunen

4. Was der Bauturbo NICHT ändert

5. Lärmschutz & TA Lärm

6. Beispiele aus der Praxis

7. Fazit: Der Bauturbo schafft neue Wege, vor allem für den Wohnungsbau – aber nur, wenn Kommunen aktiv mitgehen.
Er ist kein Freibrief, kein Baubeschleuniger und kein Ersatz für sauberes Projektmanagement.

Mit:

  • Dr. Marvin Klein (HECKER WERNER HIMMELREICH Rechtsanwälte Partnerschaft mbB)
  • Alexander Thesling (HECKER WERNER HIMMELREICH Rechtsanwälte Partnerschaft mbB)
  • Dr. Norbert Reuber (HECKER WERNER HIMMELREICH Rechtsanwälte Partnerschaft mbB)
  • David Poschen (HECKER WERNER HIMMELREICH Rechtsanwälte Partnerschaft mbB)
  • Juan Carlos Klug (Teneo)
  • Max Hoederath (Lufthansa Cargo)

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Anwalt und ArchitektBy "Anwalt und Architekt" Podcast-Team