Wenn mehrere Unternehmen gemeinsam eine Dienstleistung erbringen, dann liegt in vielen FĂ€llen eine Auftragsverarbeitung vor. Aber dies ist eben nicht immer so. Manchmal arbeiten zwei oder mehr Verantwortliche ungefĂ€hr gleichberechtigt mit den Daten der betroffenen Personen. Und in bestimmten FĂ€llen gelten sie dann als gemeinsam verantwortlich fĂŒr die Verarbeitung personenbezogener Daten.