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Herzliche Willkommen zurück im Datenschutztheater, wo die heutige Folge den Online-Shopperinnen und Online-Shoppern gewidmet ist.
„Zahlung auf Rechnung – abgelehnt.“
Was für viele nur ein kurzer Ärger im Online-Shop ist, wurde für einen österreichischen Konsumenten ein Fall für die Datenschutzbehörde.
Er wollte wissen: Hat da etwa ein Algorithmus über mich entschieden? Und falls ja, ist das überhaupt erlaubt?
In dieser Folge nehmen uns Birgit und Murphy mit in einen echten Datenschutzfall, der es in sich hat und stellen die Frage:
Wann ist eine Entscheidung wirklich automatisiert im Sinne der DSGVO und wann ist sie einfach nur… kundenunfreundlich?
🔍 Was erwartet euch in dieser Folge?
✅ Was zählt als automatisierte Entscheidung?
✅ Welche Rolle spielt der Mensch im System?
✅ Was bedeutet „rechtliche Wirkung“ oder „erhebliche Beeinträchtigung“?
✅ Was sagt die Datenschutzbehörde konkret?
📄 Zum Hintergrund des Falls:
Ein Verbraucher bestellte online, wählte als Zahlungsart „Kauf auf Rechnung“ und erhielt eine Ablehnung, weil seine Lieferadresse nicht verifiziert werden konnte.
Er vermutete eine automatisierte Entscheidung und stellte ein Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO.
Die Antwort des Unternehmens fiel dürftig aus:
Der Mann beschwerte sich bei der Datenschutzbehörde mit der Hoffnung auf ein aufklärendes Verfahren.
Doch der Bescheid fiel anders aus:
🧠 Für wen ist diese Folge spannend?
Wie immer leichtfüßig, humorvoll und lehrreich, dieses Mal für beide Seiten, sowohl für Konsumenten als auch für Unternehmen.
Unser Fazit:
Ärgern Sie sich nicht, wenn Kauf auf Rechnung abgelehnt wird. Und beschweren Sie sich nicht bei der Behörde, die wird Ihnen da nämlich nicht helfen.
Wir wünschen viel Vergnügen beim Zuhören, und wenn Sie mal Post von der Datenschutzbehörde bekommen, bleiben Sie ganz ruhig, Sie kennen ja Birgit und Murphy: Die beiden und ihr fantastisches Team helfen Ihnen gerne. 😉
Präsentiert von MeineBerater
Moderation: Birgit und Erich von Maurnböck
Produziert von DAS POD (https://daspod.at/).
By Meine BeraterHerzliche Willkommen zurück im Datenschutztheater, wo die heutige Folge den Online-Shopperinnen und Online-Shoppern gewidmet ist.
„Zahlung auf Rechnung – abgelehnt.“
Was für viele nur ein kurzer Ärger im Online-Shop ist, wurde für einen österreichischen Konsumenten ein Fall für die Datenschutzbehörde.
Er wollte wissen: Hat da etwa ein Algorithmus über mich entschieden? Und falls ja, ist das überhaupt erlaubt?
In dieser Folge nehmen uns Birgit und Murphy mit in einen echten Datenschutzfall, der es in sich hat und stellen die Frage:
Wann ist eine Entscheidung wirklich automatisiert im Sinne der DSGVO und wann ist sie einfach nur… kundenunfreundlich?
🔍 Was erwartet euch in dieser Folge?
✅ Was zählt als automatisierte Entscheidung?
✅ Welche Rolle spielt der Mensch im System?
✅ Was bedeutet „rechtliche Wirkung“ oder „erhebliche Beeinträchtigung“?
✅ Was sagt die Datenschutzbehörde konkret?
📄 Zum Hintergrund des Falls:
Ein Verbraucher bestellte online, wählte als Zahlungsart „Kauf auf Rechnung“ und erhielt eine Ablehnung, weil seine Lieferadresse nicht verifiziert werden konnte.
Er vermutete eine automatisierte Entscheidung und stellte ein Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO.
Die Antwort des Unternehmens fiel dürftig aus:
Der Mann beschwerte sich bei der Datenschutzbehörde mit der Hoffnung auf ein aufklärendes Verfahren.
Doch der Bescheid fiel anders aus:
🧠 Für wen ist diese Folge spannend?
Wie immer leichtfüßig, humorvoll und lehrreich, dieses Mal für beide Seiten, sowohl für Konsumenten als auch für Unternehmen.
Unser Fazit:
Ärgern Sie sich nicht, wenn Kauf auf Rechnung abgelehnt wird. Und beschweren Sie sich nicht bei der Behörde, die wird Ihnen da nämlich nicht helfen.
Wir wünschen viel Vergnügen beim Zuhören, und wenn Sie mal Post von der Datenschutzbehörde bekommen, bleiben Sie ganz ruhig, Sie kennen ja Birgit und Murphy: Die beiden und ihr fantastisches Team helfen Ihnen gerne. 😉
Präsentiert von MeineBerater
Moderation: Birgit und Erich von Maurnböck
Produziert von DAS POD (https://daspod.at/).