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Wirtschaftsmediator Thorsten Blaufelder erläutert seinem Anwaltskollegen Jürgen Sauerborn in dieser 2. Folge zur Mediation, welche weiteren Phasen nach der „Auftragsklärung“ und der „Themensammlung“ in einem Mediationsprozess folgen. Die 3. Phase in der Mediation bildet das Kernelement und Herzstück der Mediation. Sie wird insbesondere „Interessenfindung“ oder „Interessenaufhellung“ genannt. Es geht um die Ermittlung der unterhalb der Oberfläche liegenden Aspekte des Streitthemas. Der Mediator unterstützt die Konfliktparteien, ihnen sichtbar zu machen, welche wichtigen Bedürfnisse, Interessen und Wünsche hinten den starren und gegensätzlichen Positionen stehen. Die 4. Phase der Mediation („Optionen“) verfolgt das Ziel, möglichst viele Lösungsideen zu erarbeiten, die den Medianten anschließend als Möglichkeit für eine abschließende Vereinbarung („Abschlussvereinbarung“ als 5. Phase) zur Verfügung stehen.
jeweils am Montag und Donnerstag, 6 Uhr
Sie haben (arbeits-)rechtlichen Beratungsbedarf? Dann wenden Sie sich gerne an die Kanzlei Rechtsanwalt Sauerborn oder an die Kanzlei Rechtsanwalt Blaufelder (Daten unter "Links").
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Webseite der Kanzlei Sauerborn
Verantwortlich ist Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn.
By Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn | Rechtsanwalt Thorsten BlaufelderWirtschaftsmediator Thorsten Blaufelder erläutert seinem Anwaltskollegen Jürgen Sauerborn in dieser 2. Folge zur Mediation, welche weiteren Phasen nach der „Auftragsklärung“ und der „Themensammlung“ in einem Mediationsprozess folgen. Die 3. Phase in der Mediation bildet das Kernelement und Herzstück der Mediation. Sie wird insbesondere „Interessenfindung“ oder „Interessenaufhellung“ genannt. Es geht um die Ermittlung der unterhalb der Oberfläche liegenden Aspekte des Streitthemas. Der Mediator unterstützt die Konfliktparteien, ihnen sichtbar zu machen, welche wichtigen Bedürfnisse, Interessen und Wünsche hinten den starren und gegensätzlichen Positionen stehen. Die 4. Phase der Mediation („Optionen“) verfolgt das Ziel, möglichst viele Lösungsideen zu erarbeiten, die den Medianten anschließend als Möglichkeit für eine abschließende Vereinbarung („Abschlussvereinbarung“ als 5. Phase) zur Verfügung stehen.
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