Datenpannen sind sehr ärgerlich. Wie so häufig hat die DSGVO hierfür einen etwas sperrigeren Begriff. Und zwar wird von der "Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten" gesprochen. Und leider genügt es nicht, sich mit der Behebung dieser Datenpanne zu beschäftigten - nein, die Behörden verlangen eine Meldung a.k.a. Selbstanzeige und unter Umständen sind auch die betroffenen Personen zu benachrichtigen.