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Ein Arbeitgeber möchte möglichst viel über seinen Arbeitnehmer erfahren und das möglichst auch bereits bevor er den Arbeitnehmer eingestellt hat; aber auch nach der Einstellung gibt es Konstellationen, in denen der Arbeitgeber wissbegierig ist, zum Beispiel vor der Entscheidung, den Arbeitnehmer zu befördern, oder einen befristeten Arbeitsvertrag zu entfristen. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Thorsten Blaufelder befassen sich in dieser Folge von Podcast Arbeitsrecht mit dem „Recht zur Lüge“. Die beiden Experten erläutern, welche Arbeitgeber-Fragen zulässig sind und welche Folgen es hat, wenn diese Fragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden. Allerdings gibt es auch eine Vielzahl unzulässiger Fragen – angefangen von der Frage nach der Schwangerschaft – die ein Arbeitgeber nicht stellen darf und sogar zur einer Entschädigungszahlung führen könnten.
jeweils am Montag und Donnerstag, 6 Uhr
Sie haben (arbeits-)rechtlichen Beratungsbedarf? Dann wenden Sie sich gerne an die Kanzlei Rechtsanwalt Sauerborn oder an die Kanzlei Rechtsanwalt Blaufelder (Daten unter "Links").
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Webseite der Kanzlei Sauerborn
Verantwortlich ist Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn.
By Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn | Rechtsanwalt Thorsten BlaufelderEin Arbeitgeber möchte möglichst viel über seinen Arbeitnehmer erfahren und das möglichst auch bereits bevor er den Arbeitnehmer eingestellt hat; aber auch nach der Einstellung gibt es Konstellationen, in denen der Arbeitgeber wissbegierig ist, zum Beispiel vor der Entscheidung, den Arbeitnehmer zu befördern, oder einen befristeten Arbeitsvertrag zu entfristen. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Thorsten Blaufelder befassen sich in dieser Folge von Podcast Arbeitsrecht mit dem „Recht zur Lüge“. Die beiden Experten erläutern, welche Arbeitgeber-Fragen zulässig sind und welche Folgen es hat, wenn diese Fragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden. Allerdings gibt es auch eine Vielzahl unzulässiger Fragen – angefangen von der Frage nach der Schwangerschaft – die ein Arbeitgeber nicht stellen darf und sogar zur einer Entschädigungszahlung führen könnten.
jeweils am Montag und Donnerstag, 6 Uhr
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