Datensparsamkeit - die DSGVO verwendet in Art. 5 Abs. 1 lit. c den Begriff "Datenminimierung". Aber was heißt das eigentlich? Die Kurzzusammenfassung: Es dürfen nur diejenigen personenbezogenen Daten verarbeitet werden, die notwendig sind, um einen beabsichtigten Zweck zu erreichen.