Heute sprechen die Rechtsanwältinnen und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht Ilka & Charlotte über das Fairnessgebot bei Aufhebungsverträgen. Für Arbeitgeber:innen bietet ein Aufhebungsvertrag überwiegend Vorteile. Man kann sich schnell und unkompliziert voneinander trennen - Kündigungsschutzregeln oder Kündigungsfristen müssen nicht beachtet werden. Aber was ist, wenn der/die Arbeitgeber:in bei Abschluss eines solchen Aufhebungsvertrages zu viel "Druck" auf die Gegenseite ausübt? Haben Arbeitnehmer:innen dann evtl. sogar ein Anfechtungsrecht im Nachhinein? Dürfen die Unternehmensanwält:innen bei den Verhandlungen mit am Tisch sitzen und den/die Arbeitnehmer:in zum Abschluss des Aufhebungsvertrages drängen? Was gilt wiederum, wenn der/die Arbeitnehmer:in in die Kasse gegriffen und sich sogar strafbar gemacht hat? Diese Fragen klären wir heute. Viel Spaß beim Reinhören.