product.compliance.bites

42. Die neue Ökodesign-Verordnung


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In der aktuellen Folge unseres product.compliance.bites-Podcasts sprechen Eric Wagner und Marc Ruttloff gemeinsam mit Tobias Burchert über die neue Ökodesign-Verordnung (Ökodesign-VO). Als Teil des European Green Deals soll sie dazu beitragen, die EU bis 2050 klimaneutral zu machen und den Übergang zu einem Kreislaufwirtschaftsmodell zu beschleunigen.

Die Ökodesign-VO verpflichtet alle Wirtschaftsakteure – vom Hersteller bis zum Händler –, ökologische Nachhaltigkeitsaspekte bereits in die Konzeption von bestimmten Produkten einzubeziehen. Darüber hinaus bringt sie neue Kennzeichnungspflichten mit sich. Die Anforderungen der Ökodesign-VO betreffen unter anderem Reparierbarkeit, Haltbarkeit, Recyclingfähigkeit sowie Energieverbrauch und Energieeffizienz von Produkten. Produkte, die die jeweils geltenden Vorgaben nicht erfüllen, dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Vor diesem Hintergrund informieren unsere Experten zu Fragen wie: Welche Produkte umfasst die neue Verordnung? Welche Ökodesign-Anforderungen gelten für die jeweiligen Produktgruppen? Wer trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Vorgaben und welche Sanktionen und Haftungsrisiken drohen bei Nichteinhaltung? Darüber hinaus beleuchten sie den „digitalen Produktpass“, der ein umfangreiches neues Instrument zur Information von Verbrauchern darstellt. Viel Spaß beim Zuhören!

Hören Sie hier auch unseren Podcast "product.compliance.bites – Ökodesign-Richtlinie", auf den unsere Experten im Laufe der Folge verweisen: https://www.gleisslutz.com/de/aktuelles/know-how/productcompliancebites-oekodesign-richtlinie

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product.compliance.bitesBy Gleiss Lutz