Nicht jede Erbschaft ist willkommen. Droht eine Überschuldung wirkt sie gar bedrohlich. Doch haben Sie keine Angst. Zur Gefahrenvermeidung bedarf es keiner Ausschlagung der Erbschaft.
In dieser Folge von Mount Erbrecht beschäftigen sich Christian Rabl und Andreas Tschugguel mit der Ausschlagung einer Erbschaft. Das Gesetz stellt sie dem berufenen Erben als Alternative zum Antritt der Erbschaft zur Wahl. Die nähere Überlegung zeigt allerdings, dass in der Regel die bloße Passivität die bessere Entscheidung wäre.
Außerdem wird besprochen:
• welche Rechtsfolgen eine Ausschlagung auslöst,
• weshalb sie grundsätzlich nicht widerrufen werden kann,
• welche Bedeutung die Erbantrittserklärung hat und
• welche typischen Missverständnisse in der Praxis auftreten.