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Wir halten fest: ein VAR darf nur bei eingreifen bei Torentscheidungen, Elfmetern, direkten roten Karten oder bei Verwechslung von Spielern. Dass eigentlich ein Nürnberger Spieler das Foul begangen hat, war doch aber eigentlich eine Verwechslung. Und spätestens bei der Frage, ob nicht eine glatte rote Karte angebracht gewesen wäre, hätte den VAR zum Eingriff reichen müssen. VAR = Völlig absurde Reaktionen!
Wir halten fest: ein VAR darf nur bei eingreifen bei Torentscheidungen, Elfmetern, direkten roten Karten oder bei Verwechslung von Spielern. Dass eigentlich ein Nürnberger Spieler das Foul begangen hat, war doch aber eigentlich eine Verwechslung. Und spätestens bei der Frage, ob nicht eine glatte rote Karte angebracht gewesen wäre, hätte den VAR zum Eingriff reichen müssen. VAR = Völlig absurde Reaktionen!
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