Vermutlich hat es sich inzwischen schon herumgesprochen: Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten benötigt man eine Rechtsgrundlage. Für einige ist die Königin der Rechtsgrundlagen die „Einwilligung der betroffenen Person“. Sie entspricht genau der Intention des Datenschutzes, nämlich dass die betroffene Person selbst entscheiden kann, welche ihrer Daten zu welchen Zwecken verarbeitet werden.
- Probleme in der Praxis (eine Einwilligung ist mehr als nur ein freundliches Nachfragen)
- Freiwilligkeit
- Aktives Handeln
- Informiertheit vs. Informationspflichten
- Dokumentation/Nachweis erteilter Einwilligungen
- Widerruf
- Kopplung von Einwilligungen
- Umgang mit Widerrufen
- Einwilligung zusätzlich zu gesetzlichen Rechtfertigungen – (k)eine Gute Idee?
- Wann verfallen (Werbe-)einwilligungen?
- Tipps zur Formulierung von Einwilligungserklärungen
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“Datenschutz Insider”.
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