Das Landgericht Muenster hat nach einem Urteil den Angeklagten wegen der Einfuhr von Betaeubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig gesprochen. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von fuenf Jahren und drei Monaten verurteilt. Bei einer Kontrolle wurden 30 Folienbeutel mit 3-CMC-Base und Marihuana im Fahrzeug des Angeklagten gefunden. Der Angeklagte hatte das praeparierte Fahrzeug von unbekannten Dritten uebernommen und war von Polen nach Deutschland eingereist. Trotz seines Gestaendnisses und der schwierigen finanziellen Lage des Angeklagten konnte kein minder schwerer Fall nachgewiesen werden. Der PKW und die Betaeubungsmittel wurden eingezogen. Die Kosten des Verfahrens traegt der Angeklagte. [2009] [AI-generated content]