Immer wieder hören wir in unserer Beratungspraxis Fragen wie "Was spricht eigentlich dagegen, unseren Kunden eine E-Mail zu Werbezwecken zu senden?" oder "Was spricht eigentlich dagegen, unser Firmengelände mit Video 📹 zu überwachen.
Aus Kundensicht ist das natürlich sehr verständlich, denn man empfindet die DSGVO ja meist als "Verbotsgesetz". Man meint mit der Frage also im Prinzip: "Wo steht denn, ob eine bestimmte Verarbeitung verboten ist?"
Und natürlich ist es ja auch richtig, wenn unsere Kunden uns vorher fragen - besser als "einfach machen". Dennoch muss man sagen: Aus Datenschutzsicht ist es die FALSCHE FRAGE! Es steht nämlich nirgendwo. "Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt" heiß hier das Zauberwort. Ich muss also nicht schauen, ob irgendeine Verarbeitung verboten ist, sondern ob diese irgendwo explizit erlaubt wird.
Aber - hört Euch am besten unsere Folge einfach an... 😀