Ein Regisseur, der sich für einen Film vor Gericht verantworten
muss – das gibt’s nicht oft. 1949 wird in Hamburg Veit Harlan
der Prozess gemacht. Er ist der Regisseur des Nazi-Propagandastreifens „Jud Süß“. „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ – so lautet der Anklagepunkt. Am Ende wird Harlan freigesprochen.
Nach dem Urteil am 23. April tragen ihn jubelnde
Anhänger auf den Schultern aus dem Gericht.