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Immer am Sonntagmorgen begehen viele von uns massive Rechtsbrüche! Wer schwungvoll das geliebte Marmeladenglas auf den Frühstückstisch stellt verstößt wahrscheinlich gegen die EU-Richtlinie 2001/113/EG. Dort ist nämlich eindeutig geregelt, dass der Begriff Marmelade nur für Fruchtaufstriche aus Zitrusfrüchten verwendet werden darf. Das war eines der Dinge, auf das die Briten beim EU-Beitritt 1973 bestanden haben. Da man auf der Insel inzwischen der Meinung ist, dass Europa auch gut ohne sie klarkommt, hat der Europäische Rat und das Europäische Parlament am 31. Januar 2024 beschlossen, die bestehenden Vermarktungsnormen für Honig, Fruchtsäfte, Konfitüre und Milch zu überprüfen. „Die Mitgliedstaaten dürfen den Begriff „Marmelade“ als Synonym für „Konfitüre“ zulassen, um so dem örtlichen Sprachgebrauch gerecht zu werden.“. Ob und wie das deutsche Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft dieser Möglichkeit folgen wird, ist noch offen. Wenn es dann soweit ist, wird in einer mitteldeutschen Stadt bestimmt groß gefeiert – Zörbig.
Ob unser heutiger Gast Michael Mangold, Bezirksleiter Ostdeutschland bei BÜFA Composite Systems GmbH & Co. KG, beim Frühstück eher die süße oder die herzhafte Variante bevorzugt, haben wir leider nicht gefragt. Aber wir haben viel über seinen Werdegang erfahren, der ihn von der Ausbildung und Zertifizierung von Fachkräften über die industrielle Verarbeitung von GFK bis zur Kundenberatung bei BÜFA gebracht hat. Und so streifen wir sowohl den zertifizierten Klebeprozess für Schienenfahrzeuge aber auch die Dichtungstechnologie von Öltankschwimmdächern, den Vorteil kleiner Fachveranstaltungen und diskutieren, warum gefühlt im Ausland die Offenheit gegenüber Faserverbund größer als in Deutschland ist.
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By Immer am Sonntagmorgen begehen viele von uns massive Rechtsbrüche! Wer schwungvoll das geliebte Marmeladenglas auf den Frühstückstisch stellt verstößt wahrscheinlich gegen die EU-Richtlinie 2001/113/EG. Dort ist nämlich eindeutig geregelt, dass der Begriff Marmelade nur für Fruchtaufstriche aus Zitrusfrüchten verwendet werden darf. Das war eines der Dinge, auf das die Briten beim EU-Beitritt 1973 bestanden haben. Da man auf der Insel inzwischen der Meinung ist, dass Europa auch gut ohne sie klarkommt, hat der Europäische Rat und das Europäische Parlament am 31. Januar 2024 beschlossen, die bestehenden Vermarktungsnormen für Honig, Fruchtsäfte, Konfitüre und Milch zu überprüfen. „Die Mitgliedstaaten dürfen den Begriff „Marmelade“ als Synonym für „Konfitüre“ zulassen, um so dem örtlichen Sprachgebrauch gerecht zu werden.“. Ob und wie das deutsche Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft dieser Möglichkeit folgen wird, ist noch offen. Wenn es dann soweit ist, wird in einer mitteldeutschen Stadt bestimmt groß gefeiert – Zörbig.
Ob unser heutiger Gast Michael Mangold, Bezirksleiter Ostdeutschland bei BÜFA Composite Systems GmbH & Co. KG, beim Frühstück eher die süße oder die herzhafte Variante bevorzugt, haben wir leider nicht gefragt. Aber wir haben viel über seinen Werdegang erfahren, der ihn von der Ausbildung und Zertifizierung von Fachkräften über die industrielle Verarbeitung von GFK bis zur Kundenberatung bei BÜFA gebracht hat. Und so streifen wir sowohl den zertifizierten Klebeprozess für Schienenfahrzeuge aber auch die Dichtungstechnologie von Öltankschwimmdächern, den Vorteil kleiner Fachveranstaltungen und diskutieren, warum gefühlt im Ausland die Offenheit gegenüber Faserverbund größer als in Deutschland ist.
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