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Wenn Beschäftigte länger dauerhaft oder häufig krank sind, droht der Erhalt einer krankheitsbedingten Kündigung. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Thorsten Blaufelder erläutern in dieser Folge, weshalb bei dieser Kündigungsart die Chancen nicht schlecht stehen, im Verhandlungswege eine gute Abfindung zu erzielen. Zum einen kann es dem Arbeitnehmer gelingen, die sog. negative Gesundheitsprognose zu erschüttern. Oft hat der Arbeitgeber auch kein ordnungsgemäßes betriebliches Eingliederungsmanagement durchgeführt. Bei schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten hat das Integrationsamt „ein Wörtchen mitzureden“. Die beiden Experten gehen in dieser Folge auch darauf ein, weshalb es zur Erzielung einer möglichst hohen Abfindungszahlung wichtig ist, umgehend anwaltlichen Rechtsrat einzuholen und die Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht einzureichen.
jeweils am Montag, 6 Uhr
Sie haben (arbeits-)rechtlichen Beratungsbedarf? Dann wenden Sie sich gerne an die Kanzlei Rechtsanwalt Sauerborn oder an die Kanzlei Rechtsanwalt Blaufelder (Daten unter "Links").
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Webseite der Kanzlei Sauerborn
Verantwortlich ist Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn.
By Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn | Rechtsanwalt Thorsten BlaufelderWenn Beschäftigte länger dauerhaft oder häufig krank sind, droht der Erhalt einer krankheitsbedingten Kündigung. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Thorsten Blaufelder erläutern in dieser Folge, weshalb bei dieser Kündigungsart die Chancen nicht schlecht stehen, im Verhandlungswege eine gute Abfindung zu erzielen. Zum einen kann es dem Arbeitnehmer gelingen, die sog. negative Gesundheitsprognose zu erschüttern. Oft hat der Arbeitgeber auch kein ordnungsgemäßes betriebliches Eingliederungsmanagement durchgeführt. Bei schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten hat das Integrationsamt „ein Wörtchen mitzureden“. Die beiden Experten gehen in dieser Folge auch darauf ein, weshalb es zur Erzielung einer möglichst hohen Abfindungszahlung wichtig ist, umgehend anwaltlichen Rechtsrat einzuholen und die Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht einzureichen.
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